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Verpfl Ichtung Des Betreibers; Verpfl Ichtung Des Personals; Laserschutzbeauftragte - Dentaurum desktop Compact REF 090-578-00 Gebrauchsanweisung

Laserschweißgerät
Inhaltsverzeichnis

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2.4 Verpfl ichtung des Betreibers
Der Betreiber ist verpfl ichtet, nur die Personen an dem Gerät arbeiten zu lassen, welche
mit den Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die Handhabung des Gerätes
eingewiesen sind
die Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisung gelesen, verstanden und dies durch ihre Unterschrift
bestätigt haben (siehe Kapitel Unterweisungsbestätigung)
im Sinne der geltenden Unfallverhütungsvorschriften für Laserstrahlung, insbesondere der Unfallverhütungs-
vorschriften für Laserstrahlung (Verordnung der Berufsgenossenschaften BGV B2), unterwiesen sind
das Gerät muss vor der ersten Inbetriebnahme bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und der für den
Arbeitsschutz zuständigen Behörde (z. B. Gewerbeaufsicht) angemeldet werden.
2.5 Verpfl ichtung des Personals
Alle Personen, welche an dem Gerät arbeiten, verpfl ichten sich, vor Arbeitsbeginn
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit zu beachten
die Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisung zu lesen, zu verstehen und durch ihre Unterschrift zu
bestätigen.

2.6 Laserschutzbeauftragte

Für die Verwendung eines Lasers der Klasse 4 muss ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer
schriftlich bestellt werden. Der Laserschutzbeauftragte hat auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung
ausreichend Kenntnisse auf dem Gebiet der Laserstrahlung und ist über die Sicherheitseinrichtungen am Gerät
informiert. Er ist verantwortlich für den sicheren Betrieb und die Schutzeinrichtungen des Gerätes.
Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten erfolgt durch die zuständigen Berufsgenossenschaften oder durch
Dentaurum.
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