13.2 Abmessungen der Hebebühne
13.3
Fundamentvoraussetzungen und Arbeitsbereich
Anforderungen an den Beton:
- Beton C20/25 nach DIN 1045-2 (Vorherige Bezeichnung: DIN 1045 Beton B25).
- Boden muss waagerecht und eine Ebenheit kleiner als 5 mm/m betragen.
- Neu gegossener Beton muss min. 28 Tage aushärten.
Sonstige Anforderungen:
- Der umgebende Boden muss für die Belastung geeignet sein, z.B. keine Sandböden, etc.
- Bewehrungen im Beton sind für die ordnungsgemäße Benutzung der Hebebühne nicht
vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.
- Im Zweifel sollte das Fundament von einem Statiker bestimmt und geprüft werden.
Bei Boden mit Frostbeanspruchung ist folgendes zu beachten:
Bei Frostbeanspruchung muss der Beton der Expositionsklasse XF4 entsprechen, da abtropfendes Taumittel
nicht ausgeschlossen werden kann.
Somit ergeben sich folgende Mindestanforderungen an den Beton bei Frostbeanspruchung:
Expositionsklasse:
Maximaler w/z:
Mindestdruckfestigkeit:
Mindestzementgehalt:
Mindestluftporengehalt:
Es muss aber festgehalten werden, dass die Hebebühnen nicht für den Gebrauch im Freien ausgelegt sind.
Schaltkasten entspricht zwar IP54, aber restliche Elektrik, Motoren und Endschalter sind maximal in IP44
ausgeführt.
Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Handbuch Motorradhebebühne TWM-02
XF4
0,45
C30/37 (statt C20/25)
340 kg/m³
4.0 %
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