DEUTSCHE DEWATEC
10
Wartung
10.1
Wartungsarbeiten gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
Die Wartung ist mindestens zweimal jährlich ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchzuführen und
umfasst die nachstehenden Tätigkeiten:
Einsicht in das Betriebsbuch mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich)
•
Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlagenteile
•
Funktionskontrolle der Steuerung und der Alarmfunktion
•
Einstellen optimaler Betriebswerte wie Sauerstoffversorgung und Schlammvolumenanteil
•
Prüfung der Schlammhöhe in der Vorklärung/Schlammspeicher. Gegebenenfalls Veranlassung der
•
Schlammabfuhr durch den Betreiber. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlage ist eine
bedarfsgerechte Schlammentsorgung geboten. Die Schlammentsorgung ist spätesten bei 70 % Füllung des
Schlammspeichers mit Schlamm zu veranlassen.
Durchführung von allgemeinen Reinigungsarbeiten, z. B. Beseitigung von Ablagerungen
•
Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage
•
Kontrolle der ausreichenden Be- und Entlüftung
•
Die durchgeführte Wartung ist im Betriebsbuch zu vermerken.
•
Untersuchungen im Belebungsbecken:
Sauerstoffkonzentration
•
Schlammvolumenanteil
•
Im Rahmen der Wartung ist eine Stichprobe des Ablaufes zu entnehmen.
Dabei sind folgende Werte zu überprüfen:
Temperatur
•
PH- Wert
•
Absetzbare Stoffe
•
CSB
•
NH
-N (nur Reinigungsklasse N und D)
•
4
N
(nur Reinigungsklasse D)
•
anorg.
Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen. Der
Wartungsbericht ist dem Betreiber zuzuleiten. Der Betreiber hat den Wartungsbericht dem Betriebshandbuch
beizufügen und dieses der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. der zuständigen Wasserbehörde auf
Verlangen vorzulegen.
BatchPLUS
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BatchPLUS
- Komplettanlagen & Nachrüstsätze
Betriebsanleitung Stand: Aug-13
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