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Funktion; Dung; Geeignete Beläge; Umweltschutz - Kärcher KM 120/150 R G Originalbetriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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In den Einstell- und Lagerräumen sowie
den Ausbesserungswerkstätten
Die Lagerung von Treibgas- bezie-
hungsweise Flüssiggasflaschen muss
nach den Vorschriften TRF 1996 (Tech-
nische Regeln Flüssiggas, siehe DA zur
BGV D34, Anhang 4) vorgenommen
werden.
Gasflaschen sind stehend aufzubewah-
ren. Der Umgang mit offenem Feuer
und das Rauchen am Aufstellungsort
von Behältern und während der Repa-
ratur ist nicht zulässig. Im Freien aufge-
stellte Flaschen müssen gegen Zugriff
gesichert sein. Leere Flaschen müssen
grundsätzlich verschlossen sein.
Die Flaschen- und Hauptabsperrventile
sind sofort nach dem Einstellen des
Kraftfahrzeuges zu schließen.
Für die Lage und Beschaffenheit der
Einstellräume für Flüssiggas-Kraftfahr-
zeuge gelten die Bestimmungen der
Reichsgaragenordnung und der jeweili-
gen Landes-Bauordnung.
Die Gasflaschen sind in besonderen,
von den Einstellräumen getrennten
Räumen aufzubewahren (siehe DA zur
BGV D34, Anhang 2).
Die in den Räumen verwendeten elekt-
rischen Handlampen müssen mit ge-
schlossener, abgedichteter Überglocke
und mit kräftigem Schutzkorb versehen
sein.
Bei Arbeiten in Ausbesserungswerk-
stätten sind die Flaschen- und
Hauptabsperrventile zu schließen und
die Treibgasflaschen gegen Wärmeein-
wirkung zu schützen.
Vor Betriebspausen und vor Betriebs-
schluss ist durch eine verantwortliche
Person nachzuprüfen, ob sämtliche
Ventile, vor allem Flaschenventile, ge-
schlossen sind. Feuerarbeiten, insbe-
sondere Schweiß- und
Schneidarbeiten, dürfen in der Nähe
von Treibgasflaschen nicht ausgeführt
werden. Treibgasflaschen, auch wenn
sie leer sind, dürfen nicht in den Werk-
stätten aufbewahrt werden.
Die Einstell- und Lagerräume sowie die
Ausbesserungswerkstätten müssen gut
belüftet sein. Dabei ist zu beachten,
dass Flüssiggase schwerer als Luft
sind. Sie sammeln sich am Boden, in
Arbeitsgruben und sonstigen Boden-
vertiefungen an und können hier explo-
sive Gas-Luft-Gemische bilden.

Funktion

Bild 1
Die Kehrmaschine arbeitet nach dem Über-
wurfprinzip.
Die Seitenbesen (3) reinigen Ecken
und Kanten der Kehrfläche und beför-
dern das Kehrgut in die Bahn der Kehr-
walze.
Die rotierende Kehrwalze (4) befördert
das Kehrgut direkt in den Kehrgutbe-
hälter (5).
Der im Behälter aufgewirbelte Staub
wird über den Staubfilter (2) getrennt
und die gefilterte Reinluft durch das
Sauggebläse (1) abgesaugt.
Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Verwenden Sie dieses Gerät ausschließ-
lich gemäß den Angaben in dieser Be-
triebsanleitung.
 Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen
ist vor Benutzung auf den ordnungsge-
mäßen Zustand und die Betriebssicher-
heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht
einwandfrei ist, darf es nicht benutzt
werden.
Diese Kehrmaschine ist zum Kehren
von verschmutzten Flächen im Außen-
bereich bestimmt.
Nur KM 120/150 R LPG: Diese Kehr-
maschine ist auch zum Kehren von ver-
schmutzten Flächen im Innenbereich
bestimmt, soweit dieser ausreichend
belüftet ist.
Das Gerät ist nur mit dem Anbausatz
StVZO für den Betrieb auf öffentlichen
Straßen verwendbar.
Das Gerät ist nicht für die Absaugung
gesundheitsgefährdender Stäube ge-
eignet.
An dem Gerät dürfen keine Verände-
rungen vorgenommen werden.
Niemals explosive Flüssigkeiten,
brennbare Gase sowie unverdünnte
Säuren und Lösungsmittel aufkehren/
aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farb-
verdünner oder Heizöl, die durch Ver-
wirbelung mit der Saugluft explosive
Dämpfe oder Gemische bilden können,
ferner Aceton, unverdünnte Säuren und
Lösungsmittel, da sie die am Gerät ver-
wendeten Materialien angreifen.
Keine brennenden oder glimmenden
Gegenstände aufkehren/aufsaugen.
3
-
DE
Das Gerät ist nur für die in der Betriebs-
anleitung ausgewiesenen Beläge ge-
eignet.
Es dürfen nur die vom Unternehmer
oder dessen Beauftragten für den Ma-
schineneinsatz freigegebenen Flächen
befahren werden.
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist
verboten. Der Betrieb in explosionsge-
fährdeten Räumen ist untersagt.
Generell gilt: Leichtentzündliche Stoffe
von dem Gerät fernhalten (Explosions-/
Brandgefahr).
Geeignete Beläge
Asphalt
Industrieboden
Estrich
Beton
Pflastersteine

Umweltschutz

Die Verpackungsmaterialien
sind recyclebar. Bitte werfen
Sie die Verpackungen nicht in
den Hausmüll, sondern führen
Sie diese einer Wiederverwer-
tung zu.
Altgeräte enthalten wertvolle
recyclingfähige Materialien, die
einer Verwertung zugeführt
werden sollten. Batterien, Öl
und ähnliche Stoffe dürfen
nicht in die Umwelt gelangen.
Bitte entsorgen Sie Altgeräte
deshalb über geeignete Sam-
melsysteme.
Bitte Motorenöl, Heizöl, Diesel und Ben-
zin nicht in die Umwelt gelangen lassen.
Bitte Boden schützen und Altöl umwelt-
gerecht entsorgen.
Hinweise zu Inhaltsstoffen (REACH)
Aktuelle Informationen zu Inhaltsstoffen fin-
den Sie unter:
www.kaercher.de/REACH
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