D) Explosive und leicht entflammbare Stoffe
Verwenden oder lagern Sie keine explosiven oder leicht entflammbaren Stoffe
(z. B. Benzin, Farben) im Aufstellungsraum des Gerätes.
E) Inspektion
Eine Inspektion des Gerätes ist jährlich erforderlich. Beauftragen Sie Ihren aner-
kannten Fachhandwerksbetrieb mit der Durchführung. Wir empfehlen hierzu den
Abschluß eines Inspektionsvertrages mit Ihrem anerkannten Fachhandwerksbe-
trieb.
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