D) Explosive und leicht entflammbare Stoffe
Verwenden oder lagern Sie keine explosiven oder leicht entflammbaren
Stoffe (z. B. Benzin, Farben) im Aufstellungsraum des Gerätes.
E) Inspektion
Eine Inspektion des Gerätes ist jährlich erforderlich. Beauftragen Sie Ihren
anerkannten Fachhandwerksbetrieb mit der Durchführung. Wir empfehlen
hierzu den Abschluß eines Inspektionsvertrages mit Ihrem anerkannten
Fachhandwerksbetrieb.
6