Wartung und Pflege
7.3
Reparaturen
●
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen
durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Achtung
7.4
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät
mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt
werden ( BGR 500).
Die dementsprechenden Bestimmungen der
Konformitätserklärung sind zu beachten!
Gerät
Jahr
Reparaturarbeiten am Gerät dürfen nur in stillgelegtem Zustand erfolgen!
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Datum
●
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine
außerordentliche Prüfung durch einen
Sachverständigen durchgeführt werden.
Diese Prüfplaketten können bei uns
bezogen werden.
(Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber
mit Jahreszahl).
Wir empfehlen, nac
Wir empfehlen, nach durchgeführter
Prüfung und Mängelbeseitigung des
Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar
anzubringen.
Sachkundiger
14/04/16
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Firma