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Bestimmungswidriger Einsatz; Zu Hoher Druck; Zu Hohe Temperatur; Flüssigkeiten - Cs Instruments Oil Check 500 Bedienungsanleitung

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Bestimmungswidriger Einsatz

5.1

Zu hoher Druck

Das Betreiben des Oil Check 500 unter Druck- oder Durchflussbedingungen,
die nicht den vorgesehenen Spezifikationen entsprechen, kann zu erheblichen Schäden am
Oil Check 500 oder ihrer Anlage führen.
5.2

Zu hohe Temperatur

Bitte achten sie darauf, den zulässigen Temperaturbereich einzuhalten, da das Überschreiten der
zulässigen Höchsttemperatur die Funktion der internen Gerätekomponenten, insbesondere ihrer
spezifizierter Materialeigenschaften, unwiderruflich beeinträchtigen kann und die Kalibrierung somit
ihre Gültigkeit verliert.
5.3
Flüssigkeiten
Ebenso sollten Sie das Eindringen von Flüssigkeiten jegweglicher Art insbesondere von flüssigem Öl
oder Wasser in das MESSGERÄT unbedingt vermeiden, da dies ebenfalls zu Beschädigungen führen
kann.
Solche Schäden können dazu führen, dass das MESSGERÄT den Restölgehalt falsch anzeigt oder
nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert.
Bitte beachten Sie, dass solche Schäden nicht unter die Produkthaftung oder Garantiebestimmungen
fallen und daher nicht erstattungsfähig sind.
5.4

Dampf/Gas/Gefahrenstoffe

Das Messgerät wurde für die Erfassung von geringen Masseanteilen bestimmter dampf- und
gasförmiger Kohlenwasserstoffe in sauberen Trägergasen entwickelt, die Trägergase müssen darüber
hinaus frei von korrosiven und aggressiven Bestandteilen sein.
Einige potentielle Bestandteile der zu überwachenden Gase sind nach aktuellem Stand der Technik
als Gefahrstoff klassifiziert.
Die Stoffmengen der jeweils enthaltenen Komponenten die als Gefahrstoffe gelten, dürfen in keinem
Fall die angegebene zulässige Menge für diese Komponente in der aktuellen Gefahrstoffverordnung,
also den derzeit gültigen Arbeitsplatzgrenzwert für die Komponente überschreiten.
Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)1 ist der Arbeitsplatzgrenzwert
(AGW) der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines
Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum.
Der AGW gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche
Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind
(§ 2 Absatz 7 GefStoffV).
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik,
Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Ge-
meinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
OC500
Bedienungsanleitung
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