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Fehlerbehebung/Technische - BENQ-SIEMENS m81 Bedienungsanleitung

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dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des
Vorsatzes oder für Personenschäden -
zwingend gehaftet wird.

10. FEHLERBEHEBUNG/TECHNISCHE

UNTERSTÜTZUNG. Dieser Lizenzvertrag
gibt Ihnen keinen Anspruch auf Fehlerbehe-
bung oder sonstige technische Unterstützung
durch BenQ, eine ihrer Konzerngesellschaf-
ten oder Ihren Lizenzgeber.
BenQ bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei,
Anregungen, Bemerkungen oder Kommen-
tare von Ihnen in Bezug auf die Lizenzierte
Software unbeschränkt zu nutzen, insbe-
sondere für die Herstellung, Vermarktung,
den Service der Lizenzierten Software oder
anderer Produkte.
11. EXPORTKONTROLLVORSCHRIF-
TEN. Die Lizenzierte Software einschließ-
lich technischer Daten unterliegt den
Exportkontrollvorschriften der Bundesre-
publik Deutschland, der Europäischen Uni-
on (EU), der USA und gegebenenfalls
denen weiterer Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Im-
port- und Exportvorschriften einzuhalten,
insbesondere verpflichten Sie sich, soweit
Exportkontrollvorschriften dies erfordern,
keine Lizenzierte Software oder Teile davon
zu exportieren oder zu re-exportieren, weder
nach Cuba, Iran, Irak, Libyen, Nord Korea,
Sudan oder Syrien noch in andere Länder
(einschließlich der Überlassung an Einwoh-
ner oder Staatsbürger), bei denen staatliche
Behörden den Export von Produkten, Soft-
ware und Dienstleistungen Beschränkungen
oder Verboten unterworfen haben.
12. ANWENDBARES RECHT. Es gilt
deutsches Recht unter Ausschluss jeglichen
Kollisionsrechts. Der Gerichtsstand ist
München, sofern Sie ein Kaufmann im Sin-
ne des Handelsgesetzbuchs sind.
Lizenzvertrag
13. VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzver-
trag ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen
zwischen Ihnen und BenQ hinsichtlich der
Lizenzierten Software. Die Bestimmungen
dieses Lizenzvertrages gehen etwaigen wi-
dersprechenden Bedingungen vor. Es be-
steht aber die Möglichkeit, dass noch
zusätzliche Bedingungen ergänzend verein-
bart werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam oder nicht
durchführbar sein oder werden, so wird die
Gültigkeit oder übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Das Gleiche gilt,
falls der Vertrag eine Regelungslücke ent-
hält. Anstelle der unwirksamen oder un-
durchführbaren Bestimmung oder zur
Ausfüllung der Regelungslücke soll eine Re-
gelung gelten, die, soweit rechtlich möglich,
dem am nächsten kommt, was die Ver-
tragsschließenden gewollt haben oder nach
dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt
haben würden, sofern Sie bei Vertragsab-
schluss den Punkt bedacht hätten.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dieser Lizenzvertrag findet
auch auf die Rechtsnachfolger der Parteien,
z. B. Erben, Anwendung. Soweit eine Partei
dieses Lizenzvertrages bei einem Vertrags-
bruch der Gegenseite von ihr zustehenden
Rechten keinen Gebrauch macht, ist dies
nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit
der Handlungen der anderen Partei zu in-
terpretieren. Unbeschadet der Regelungen
dieses Lizenzvertrages bleibt es BenQ, ihren
Konzerngesellschaften oder Lizenzgebern
vorbehalten, ihre gesetzmäßigen Ansprü-
che, insbesondere aus dem jeweiligen Urhe-
berrecht oder Markenrecht, geltend zu
machen.
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