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Elektrischer Anschluss; Vitovalor 300-P Im Parallelbetrieb Zum Stromnetz; Messung Der Erzeugten Elektrischen Energie - Viessmann VITOVALOR 300-P Planungsanleitung

Mikro-kwk auf brennstoffzellen-basis mit integriertem gas-brennwertgerät
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Gas-Brennwertmodul
Hinweis
Um Geräteschäden beim Transport zu vermeiden, Gas-Brennwert-
modul nicht auf Front oder Seitenwände ablegen oder belasten.

3.2 Elektrischer Anschluss

■ Der elektrische Anschluss und die Inbetriebnahme müssen durch
Elektrofachpersonal eines konzessionierten Elektrobetriebes ent-
sprechend den gültigen Vorschriften und technischen Anschlussbe-
dingungen erfolgen.
■ Bei den Arbeiten zum Netzanschluss die Anschlussbedingungen
des örtlichen Energieversorgungsunternehmens und die VDE-Vor-
schriften beachten!
■ Die Leiterquerschnitte sind entsprechend den gültigen DIN VDE-
Bestimmungen auszuwählen. Siehe auch Seite 25.
Die Vorgaben in dieser Beschreibung sind Mindestanforderungen.
■ In der Netzanschlussleitung muss eine Trennvorrichtung vorhanden
sein, die gleichzeitig alle nicht geerdeten Leiter mit mindestens
3 mm Kontaktöffnungsweite vom Netz trennt. Der in
Vitovalor 300-P integrierte Netzschalter erfüllt diese Funktion.

Vitovalor 300-P im Parallelbetrieb zum Stromnetz

Beim Betrieb von Vitovalor 300-P wird die erzeugte elektrische Ener-
gie in das Gebäudenetz und/oder elektrische Verteilnetz des örtlichen
Netzbetreibers eingespeist. Diese Betriebsart wird als Netzparallelbe-
trieb bezeichnet. Dabei ist Vitovalor 300-P mechanisch mit dem Strom-
netz des Verteilnetzbetreibers (VNB) verbunden.
Für diesen Betrieb gelten einige Richtlinien und Vorschriften, die bei
der elektrischen Netzeinbindung beachtet werden müssen:
■ Die gültigen technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den
Anschluss an das Niederspannungsnetz in ihren aktuellen Ausfüh-
rungen. Diese müssen beim zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB)
angefordert werden.
■ Die gültigen DIN VDE Richtlinien, insbesondere die DIN VDE 0100,
Teil 701, DIN VDE 0100-551, DIN VDE 0126-1-1 und die
DIN VDE AR-N 4105
■ Der Netzanschluss (230 V/50 Hz) muss über einen festen Anschluss
erfolgen.

Messung der erzeugten elektrischen Energie

In Vitovalor 300-P ist ein Netto-Wechselstromzähler (Z2) eingebaut.
Dieser erfasst die gesamte erzeugte elektrische Energie abzüglich des
Eigenverbrauchs von Vitovalor 300-P. Dieser Zähler ist MID-geeicht
und für die Abrechnung nach DIN VDE AR-N 4105:2011-08 und Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zugelassen.
Die Eichung des eingebauten Zählers ist für die Dauer von 8 Jahren
gültig. Nach Ablauf der Eichfrist muss der Zähler neu geeicht oder
durch einen Fachbetrieb ausgetauscht werden. Der neue Zähler muss
gegebenenfalls beim EVU angemeldet werden.
Der bauseits vorhandene Hauptbezugszähler in der Hauptverteilung
Niederspannung (Zählerschrank) muss bei der Überschusseinspei-
sung durch einen saldierenden Zweirichtungs-Stromzähler ersetzt
werden. Der Zählerwechsel mit anfallenden Formalitäten muss durch
einen konzessionierten Elektrofachbetrieb angemeldet und in Abstim-
mung mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB) vorgenommen werden.
VITOVALOR
Falls aus baulichen Gründen erforderlich, kann das Gas-Brennwert-
modul zur Einbringung geteilt werden.
■ Vitovalor 300-P muss getrennt abgesichert werden. Er darf keines-
falls mit anderen Verbrauchern in einem Stromkreis angeschlossen
werden.
■ Der Anschluss der Versorgungsleitungen und des Zubehörs erfolgt
an den Klemmen in den jeweiligen Anschlussgehäusen von
Vitovalor 300-P.
■ Die Niederohmigkeit des Schutzleiteranschlusses muss gewährleis-
tet sein.
■ Vitovalor 300-P darf nicht eingeschaltet werden, bevor die Inbetrieb-
nahme durch eine Fachkraft erfolgt ist.
Betrieb von Vitovalor 300-P in Nassräumen
Vitovalor 300-P ist für die Schutzart IP 20 zugelassen und darf daher
nicht in Nassräumen montiert werden.
■ Arbeitsschutzbestimmungen und UVV der einschlägigen Berufsge-
nossenschaften
■ Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV) sowie die ergänz-
enden Bestimmungen des jeweiligen VNB zur NAV
■ Die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
Vor der Erstinbetriebnahme muss Vitovalor 300-P beim örtlich zustän-
digen VNB angezeigt werden. Wir empfehlen, vor der Installation mit
dem örtlichen VNB Kontakt aufzunehmen und technische Fragen
sowie den Ablauf der Abnahme zu klären. Die gültigen Anmeldefor-
mulare nach VDE AR-N 4105 sind dem zuständigen VNB zu überge-
ben. Die Anmeldeformulare stehen als Download unter
www.viessmann.de zur Verfügung.
Hinweis
Regional werden vom VNB teilweise abweichende Unterlagen gefor-
dert.
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VIESMANN
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