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Kondenswasserableitung Und Neutralisation - Viessmann VITOVALOR 300-P Planungsanleitung

Mikro-kwk auf brennstoffzellen-basis mit integriertem gas-brennwertgerät
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)

Kondenswasserableitung und Neutralisation

Das während des Heizbetriebs sowohl im Gas-Brennwertmodul als
auch in der Abgasleitung anfallende Kondenswasser muss vorschrifts-
mäßig abgeleitet werden. Es hat bei Gasfeuerung pH-Werte zwischen
4 und 5.
Im Arbeitsblatt DWA-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln", das
in der Regel den kommunalen Abwasserverordnungen zugrunde liegt,
sind die Bedingungen für das Einleiten von Kondensat aus Brenn-
wertkesseln in das öffentliche Kanalnetz festgelegt.
Das aus Vitovalor 300-P austretende Kondenswasser entspricht in
seiner Zusammensetzung den Anforderungen des Arbeitsblatts
DWA-A 251.
Die Kondenswasserableitung zum Kanalanschluss muss frei einseh-
bar sein.
Sie muss mit Gefälle und mit einem Geruchsverschluss verlegt werden
und sollte mit entsprechenden Einrichtungen zur Probenentnahme
versehen werden.
Es dürfen nur korrosionsfeste Materialien zur Kondenswasserablei-
tung eingesetzt werden (z. B. Gewebeschlauch).
Außerdem dürfen keine verzinkten oder kupferhaltigen Materia-
lien für Rohre, Verbindungsstücke usw. verwendet werden.
Am Kondenswasserablauf ist ein Siphon montiert, damit keine Abgase
austreten können.
Aufgrund örtlicher Abwassersatzungen und/oder besonderer techni-
scher Gegebenheiten können von den oben genannten Arbeitsblät-
tern abweichende Ausführungen erforderlich werden.
Um sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren, mit der für
Abwasserfragen zuständigen kommunalen Behörde rechtzeitig vor
der Installation Verbindung aufnehmen.
Kondenswasser aus Gasfeuerung bis 200 kW Feuerungsleistung
Bis zu einer Nenn-Wärmeleistung von 200 kW darf das Kondenswas-
ser aus Gas-Brennwertkesseln in der Regel ohne Neutralisation in das
öffentliche Abwassernetz eingeleitet werden.
Es ist zu beachten, dass die häuslichen Entwässerungssysteme aus
Werkstoffen bestehen, die gegenüber saurem Kondenswasser
beständig sind.
Nach Arbeitsblatt DWA-A 251 sind folgende Materialien einsetzbar:
■ Steinzeugrohre
■ PVC-Hartrohre
■ PVC-Rohre
■ PE-HD-Rohre
■ PP-Rohre
■ ABS/ASA-Rohre
■ Nichtrostende Stahlrohre
■ Borosilikat-Rohre
VITOVALOR
Neutralisationseinrichtung
A Kondenswasserablauf
B Neutralisationseinrichtung
Falls erforderlich kann eine separate Neutralisationseinrichtung
(Zubehör) geliefert werden. Das anfallende Kondenswasser wird in die
Neutralisationseinrichtung abgeleitet und aufbereitet.
Die Kondenswasserableitung zum Kanalanschluss muss einsehbar
sein. Sie muss mit Gefälle und mit einem kanalseitigen Geruchsver-
schluss verlegt werden und sollte mit einer Probeentnahmemöglich-
keit versehen werden.
Falls Vitovalor 300-P unterhalb der Abwasser-Rückstauebene einge-
baut wird, muss eine Kondensathebeanlage (Zubehör) eingesetzt
werden.
Da der Verbrauch des Neutralisationsgranulats von der Betriebsweise
der Anlage abhängt, müssen während des ersten Betriebsjahrs die
erforderlichen Zugabemengen durch mehrmalige Kontrollen ermittelt
werden. Eine Füllung kann länger als ein Jahr ausreichen.
A
B
VIESMANN
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