6.2 Notablass
Ein Notablass ist ein Eingriff in die Steuerung der Hebebühne und sollte nur durch sachkundige
Personen durchgeführt werden. Bei einem Defekt an der Hebebühne besteht dennoch die
Möglichkeit die Hebebühne in die unterste Position abzusenken.
Der Notablass darf nur von Personen durchgeführt werden, die in der Bedienung der
Hebebühne unterwiesen sind. Die Anleitung des „Senkens" ist zu beachten.
•
Kontrollieren, dass sich keine Personen oder Gegenstände im gefährdeten Bereich der
Hebebühne befinden.
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Abdeckung der Sicherheitsklinken an den Säulen entfernen.
Die Sicherheitsklinken mit Hilfe geeigneter Hilfsmittel (z.b. Draht) gegen einrasten sichern.
Sind die Sicherheitsklinken eingerastet, müssen mit Hilfe geeigneter Hilfsmittel die
Hubschlitten solange angehoben werden, bis die Sicherheitsklinken manuell entriegelt
werden können.
•
Hebel langsam ziehen. Der Senkvorgang startet unmittelbar.
•
Der Senkvorgang ist stets zu beobachten. Bei Gefahr ist der Bedienhebel loszulassen.
•
Hebebühne bis in die unterste Position absenken.
•
Hebebühne solange stilllegen, bis die defekten Teile ausgetauscht wurden und sich die
Hebebühne wieder in sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befindet.
7.Wartung und Pflege der Hebebühne
Vor einer Wartung sind alle Vorbereitungen zu treffen, dass bei Wartungs- und
Reparaturarbeiten an den Hubanlage keine Gefahr für Leib und Leben und
Beschädigungen von Gegenständen bestehen.
Rechtsgrundlage: BSV (Betriebsmittelverordnung) + BGR500 (Betreiben von
Arbeitsmitteln)
Bei Entwicklung und Produktion von Nußbaum Produkten wird auf Langlebigkeit und
Sicherheit Wert gelegt. Um die Sicherheit des Bedieners, die Zuverlässigkeit des Produktes,
niedrige Unterhaltungskosten, den Garantieanspruch und schließlich auch die Langlebigkeit
der Produkte zu gewährleisten ist der korrekte Aufbau und die richtige Bedienung genauso
notwendig wie regelmäßige Wartung und ausreichende Pflege.
Unsere Bühnen sind TÜV-, BG- und CE-Zertifiziert und erfüllen oder übertreffen alle
Sicherheitsstandards der Länder, in die wir sie verkaufen. Europäische Regelungen
beispielsweise verpflichten alle 12 Monate während des Betriebs der Bühne zu einer
Wartung durch qualifiziertes Fachpersonal. Um die größtmögliche Verfügbarkeit und
Funktionsfähigkeit der Hubanlage zu gewährleisten, sind die aufgeführten Reinigungs-,
Pflege- und Wartungsarbeiten durch eventuelle Wartungsverträge sicherzustellen.
Die Hebebühne ist nach der ersten Inbetriebnahme in regelmäßigen Abständen von längstens
einem Jahr durch einen Sachkundigen gemäß nachfolgendem Plan zu warten. Bei intensivem
Betrieb und bei höherer Verschmutzung ist das Wartungsintervall zu verkürzen.
Während der täglichen Nutzung ist die Gesamtfunktion der Hebebühne zu beobachten. Bei
Störungen muss der Kundendienst benachrichtigt werden.
Betriebsanleitung und Prüfbuch
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2.45 SPL (SPL4500)