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Argo SPHERA Gebrauchsanleitung Seite 11

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MIT FERNBEDIENUNG
Wenn Sie die Fernbedienung zum ersten Mal verwenden, legen Sie die Batterien (nicht vorgesehen ) ein und achten
Sie dabei auf die richtige Ausrichtung der beiden Polaritäten „+" und „-". Befolgen Sie zum Einlegen der Batterien die
folgenden Anweisungen:
Öffnen Sie das Batteriefach, indem Sie die Tür nach außen schieben (beachten Sie die Pfeilrichtung in Abb. 1).
Legen Sie zwei neue Batterien ein und achten Sie dabei auf die Polarität (Abb.2).
Setzen Sie den Deckel wieder in das Batteriefach ein (beachten Sie die Pfeilrichtung in Abb.3).
Richten Sie die Fernbedienung immer auf den Empfänger der Klimaanlage. Der Abstand zum Empfänger darf
maximal 8 Meter betragen und zwischen der Fernbedienung und dem Signalempfänger des Geräts darf sich kein
Hindernis befinden.
Werfen oder lassen Sie die Fernbedienung nicht auf den Boden fallen, vermeiden Sie das Eindringen von Wasser
oder anderen Flüssigkeiten und setzen Sie sie weder schlechtem Wetter noch direktem Kontakt mit der Sonne oder
anderen Wärmequellen aus.
Im Falle einer Fehlfunktion oder wenn die Anzeige zum Verschwinden oder Zurücksetzen neigt, entfernen Sie die
Batterien für 30 Sekunden aus der Fernbedienung und legen Sie sie dann wieder ein. Wenn es immer noch nicht
funktioniert, ersetzen Sie sie.
Wenn Sie die Batterien austauschen, mischen Sie keine neuen mit alten oder mit anderen Batterietypen, da dies
zu Fehlfunktionen der Fernbedienung führen kann.
Entfernen Sie bei längerer Inaktivität die Batterien, um ein mögliches Auslaufen zu vermeiden.
Batterien müssen gemäß den geltenden Vorschriften ordnungsgemäß entsorgt werden.
HINWEISE ZUR VORSCHRIFTSGEMÄSSEN ENTSORGUNG VON BATTERIEN GEMÄSS EU-
RICHTLINIE 2006/66/EG und Änderungen der Richtlinie 56/2013/EU
Wechseln Sie entladene Batterien aus. Batterien dürfen nach ihrer Nutzungsdauer nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden. Verbrauchte Batterien müssen an einer Sammelstelle für Batterien oder bei
einem Händler, der diesen Service anbietet, abgegeben werden. Die getrennte Entsorgung von Batterien
schont die Umwelt und verhindert gesundheitliche Beeinträchtigungen als Folge einer unsachgemäßen
Abfallbeseitigung. Außerdem ermöglicht das Recycling der darin enthaltenen Materialien eine erhebliche
Ressourcen- und Energieeinsparung. Als Hinweis auf die Verpflichtung zur getrennten Entsorgung ist auf
Batterien das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne abgebildet. Eine unsachgemäße Beseitigung
von Batterien durch den Anwender wird mit Geldstrafen entsprechend der gesetzlichen Regelungen
geahndet.
V 01/24
FUNKTIONSSTEUERUNG
Abb.1
Abb.2
Abb.3
71

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