Gebrauchsanweisung AT-research
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10.1 Subjektive Audiometerprüfung
Der Anwender sollte (empfohlen alle 4 Wochen) eine subjektive Gerätekontrolle an seinem Audiometersystem
AT-research durchführen. Diese subjektive Audiometerüberprüfung dient der Messsicherheit und verhindert ein
Nicht-Erkennen von langsam sich verändernden Messergebnissen.
Die Kontrolle ist mit otologisch normalhörenden Versuchspersonen durchzuführen, welche keine Beeinträchti-
gung des Hörvermögens zeigen und eine mindestens 12-stündige Lärmpause hatten.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Schritt
Kontrollieren Sie Kabel und Stecker auf Beschädigungen und Alterungen, entwirren Sie die Zubehörzuleitungen,
prüfen Sie das Patientenantwortsystem. Bei Defekten und Beschädigungen informieren Sie Ihr Servicebüro
2. Schritt: Überprüfung des Tonaudiogramms und des Sprachaudiogramms
Sie sollten nach der Erstinstallation des Audiometers mit der Testperson, das können auch Sie als Nutzer sein,
eine Luftleitungs-, Knochenleitungs- und Sprachaudiogrammmessung aufnehmen. Beim Sprachaudiogramm
müssen Sie nur den Hörverlust für Mehrsilber (Zahlen) bestimmen.
Diese Audiogramme werden als Referenzaudiogramme in Ihrer Datenbank abgespeichert.
Nach dem empfohlenen Zeitabstand (4 Wochen) nehmen Sie nun mit derselben Testperson wieder eine Luft-
leitungs-, Knochenleitungs- und Sprachaudiogrammmessung auf. Blenden Sie die alte Referenzkurve für je-den
Test in das neue Audiogramm ein, die Differenz darf und sollte bei keiner Frequenz im Audiogramm +/- 10 dB
überschreiten. Sollte dies der Fall sein, informieren Sie Ihr Servicebüro.
10.2 Wartungsvorschriften
Der Betreiber des AT-research ist nach MPBetreibV (Verordnung über das Errichten und Anwenden von Medizin-
produkten) Abschnitt 3, § 11, Anlage 2, verpflichtet, das Audiometer jährlich durch einen zugelassenen autori-
sierten Wartungsbetrieb eine sicherheitstechnische- und messtechnische Kontrolle an seinem Audiometer durch-
führen zu lassen.
10.2.1 Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)
Zuerst ist eine Sichtkontrolle durchzuführen, ob sämtliche Leitungen unbeschädigt sind und das gesamte System
ordnungsgemäß angeschlossen ist.
Die STK muss jährlich gemacht werden und beinhaltet folgende Prüfungen: Schutzleiterwiderstand, Geräteab-
leitstrom, Berührungsstrom, Patientenableitströme und Patientenhilfsströme
10.2.2 Messtechnische Kontrolle (MTK)
Die MTK muss jährlich durch den Hersteller erfolgen.
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Kapitel 10: Anhang