Herunterladen Diese Seite drucken

AURITEC AT-research Gebrauchsanweisung Seite 10

Werbung

Gebrauchsanweisung AT-research
Dem Vertragspartner / Nutzer ist es nicht gestattet, die Software zurück zu entwickeln. Die Dekompilierung und
das Re-assemblieren der Software sind außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes dem Vertragspartner
/ Nutzer untersagt.
§3 Übertragung
Das Eigentum und das Nutzungsrecht an der Software darf an einen Dritten lediglich übertragen werden, sofern
a)
die installierte Software und alle evtl. weiter gespeicherten Datenbestände gelöscht sind, der Dritte sich mit
den Bestimmungen dieser Vereinbarung gegenüber der AURITEC medizindiagnostische Systeme GmbH
schriftlich einverstanden erklärt,
b)
alle zur Software gehörende Vertragsgegenstände mit dem gesamten schriftlichen Begleitmaterial übertra-
gen werden und
c)
die Übertragung die letzte aktualisierte Version der Software umfasst nebst allen früheren Versionen.
§4 Gewährleistung
Die AURITEC medizindiagnostische Systeme GmbH gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Vertrags-
partner, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Software der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist
und die hiermit zusammen übergebene Programmbeschreibung und Gebrauchsanweisung unter den vorausge-
setzten Betriebsbedingungen ohne wesentliche Fehler ist.
Aufgrund der Vielzahl der in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie von Bedie-
nungsfehlern sichert die AURITEC medizindiagnostische Systeme GmbH keine vollständige Mängelfreiheit zu. Ein
Softwarefehler liegt nicht vor, wenn die betroffene Programmfunktion auf der empfohlenen Hardware-Konstel-
lation funktioniert.
Sollte der Datenträger und / oder die damit ausgehändigte Programmbeschreibung und Gebrauchsanweisung
fehlerhaft sein, kann der Vertragspartner eine Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten
ab Lieferung verlangen. Hierzu ist der Datenträger einschließlich Sicherheitskopie und / oder die Programmbe-
schreibung und Gebrauchsanweisung an die AURITEC medizindiagnostische Systeme GmbH zurück zu geben.
Wenn die AURITEC medizindiagnostische Systeme GmbH innerhalb angemessener Zeit eine Ersatzlieferung ohne
diesen Fehler nicht zur Verfügung stellen kann, ist der Vertragspartner berechtigt, der AURITEC medizindiagnos-
tische Systeme GmbH eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, dass die Ersatzlieferung nach
Ablauf der Frist abgelehnt werde.
Nach Fristablauf ist der Vertragspartner berechtigt, Wandlung oder Minderung geltend zu machen.
§5 Haftungsbeschränkung
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern und / oder die Haftung für solche Schäden, die
durch äußere Einflüsse, Bedienungs- oder Wartungsfehler entstehen. Hierfür kommt es auf die Angaben in der
Programmbeschreibung sowie der Gebrauchsanweisung an.
Eine Gewährleistung wird nicht übernommen, wenn der Vertragspartner / Nutzer die Software zu einem anderen
als dem oben bestimmten Zweck einsetzt.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Nutzer die Software selbst und / oder durch Dritte verändert. Werden in
diesen Fällen Gewährleistungsmaßnahmen durchgeführt, ist der Vertragspartner verpflichtet, neben dem Mate-
rial- und Arbeitsaufwand auch die weiteren Auslagen der AURITEC medizindiagnostische Systeme GmbH zu tra-
gen.
Die AURITEC medizindiagnostische Systeme GmbH haftet im Übrigen nicht für ausgebliebene Leistungsergeb-
nisse des Einsatzes der Software, für Vermögensschäden, mittelbare Schäden oder sonstige Folgeschäden.
Die AURITEC medizindiagnostische Systeme GmbH haftet weiter nicht für die Wiederbeschaffung von Daten. Es
obliegt dem Vertragspartner / Nutzer, für eine eventuelle Rekonstruktion bei Verlust selbst Sorge zu tragen.
Die AURITEC medizindiagnostische Systeme GmbH haftet darüber hinaus lediglich für Schäden, die auf Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen.
Die unabdingbare Haftung nach dem ProdHaftG bleibt im Übrigen unberührt.
Kapitel 1: Software-Lizenzvertrag
10

Werbung

loading

Diese Anleitung auch für:

At2000