Allgemeines
Eine Ausgangsstufe übernimmt die Motoransteuerung und Überwachung. Die
Endabschaltung bzw. Überlastabschaltung basiert auf der Strommessung und
ist im Gerät über einen Drehschalter einstellbar.
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Bitte beachten Sie, dass Funkanlagen nicht in Bereichen mit erhöhtem Stö-
rungsrisiko betrieben werden dürfen (z. B. Krankenhäuser, Flughäfen).
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Die Fernsteuerung ist nur für Geräte und Anlagen zulässig, bei denen eine
Funktionsstörung im Handsender oder Empfänger keine Gefahr für Per-
sonen, Tiere oder Gegenstände ergibt oder dieses Risiko durch andere
Sicherheitseinrichtungen abgedeckt ist.
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Der Betreiber genießt keinerlei Schutz vor Störungen durch andere Fern-
meldeanlagen und Endeinrichtungen (z. B. durch Funkanlagen, die ord-
nungsgemäß im gleichen Frequenzbereich betrieben werden).
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Funkempfänger nur mit vom Hersteller zugelassenen Geräten und Anlagen
verbinden.
Weitere Einsatzmöglichkeiten müssen vorher mit dem Hersteller abgesprochen
werden.
Das Gerät darf nicht in personengefährdenden Bereichen und nicht in explosi-
onsgefährdeten Umgebungen eingesetzt werden.
Ist eine mittel- oder unmittelbare Gefährdung von Personen nicht auszuschlie-
ßen, müssen zwingend zusätzliche Maßnahmen (z. B. Abdeckung, Absperrung
usw.) getroffen werden, die das Risikopotential entsprechend minimieren.
Für die aus der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts entstehen-
den Schäden haftet allein der Betreiber. Für Personen- und Sachschäden, die
durch Missbrauch oder aus Verfahrensfehlern, durch unsachgemäße Bedienung
und Inbetriebnahme entstehen, übernimmt der Hersteller keine Haftung. Das
Gerät darf nur von eingewiesenem und autorisiertem Fachpersonal unter Be-
achtung aller Sicherheitshinweise betrieben werden.
Erst bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend den Angaben dieser
Montageanleitung sind der sichere und fehlerfreie Gebrauch und die Betriebssi-
cherheit des Geräts gewährleistet.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört die Beachtung und Einhaltung
aller in dieser Montageanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise sowie aller
geltenden berufsgenossenschaftlichen Verordnungen und der gültigen Gesetze
zum Umweltschutz.
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