3.1
Angebaute Geräte
1. Vor dem An- und Abbau von Geräten an die Dreipunktaufhängung Bedienungs-
einrichtung in die Stellung bringen, bei der unbeabsichtigtes Heben oder Senken
ausgeschlossen sind!
2. Beim Dreipunktanbau müssen die Anbaukategorien von Schlepper und Gerät unbedingt
übereinstimmen oder abgestimmt werden!
3. Im Bereich des Dreipunktgestänges besteht Verletzungsgefahr durch Quetsch- und
Scherstellen!
4. Bei Betätigung der Außenbedienung für den Dreipunktanbau nicht zwischen Traktor und
Gerät treten!
5. In der Transportstellung des Gerätes immer auf ausreichende seitliche Arretierung des
Schlepperdreipunktgestänges achten!
6. Bei Straßenfahrt mit ausgehobenem Gerät muß der Bedienungshebel gegen Senken
verriegelt sein!
7. Geräte vorschriftsmäßig anhängen/anbauen. Funktion des Anhängebremssystems kon-
trollieren. Herstellervorschriften beachten!
8. Arbeitsgeräte sollten nur mit den dafür vorgesehenen Schleppern transportiert und
gefahren werden.
3.2
Zapfwellenbetrieb
1. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen, mit vorschriftsmäßigen Schutzvor-
richtungen ausgestatteten Gelenkwellen verwendet werden!
2. Schutzrohr und Schutztrichter der Gelenkwelle sowie Zapfwellenschutz - auch geräteseitig
- müssen angebracht sein und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden!
3. Bei Gelenkwellen auf die vorgeschriebenen Rohrüberdeckungen in Transport- und
Arbeitsstellung achten! (Bedienungsanleitung des Gelenkwellenherstellers beachten!)
4. An- und Abbau der Gelenkwelle nur bei ausgeschalteter Zapfwelle, abgeschaltetem
Motor und abgezogenem Zündschlüssel!
5. Immer auf die richtige Montage und Sicherung der Gelenkwelle achten!
6. Gelenkwellenschutz durch Einhängen von Ketten gegen Mitlaufen sichern!
7. Vor Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, daß gewählte Zapfwellendrehzahl des
Traktors mit der zulässigen Zapfwellendrehzahl des Gerätes (Betriebsdrehzahl) über-
einstimmt! In der Regel beträgt die Zapfwellendrehzahl 540 U/min (Angaben in der
Streutabelle beachten).
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