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29. Die zulässige Beladung beachten! Hierbei das spezifische Düngergewicht [kg/l]
berücksichtigen. Die spez. Düngergewichte sind der Streutabelle zu entnehmen
bzw. müssen ermittelt werden.
Hierzu siehe Kap. 1.2.
30. Die Anhängevorrichtung dient zum Anhängen von Arbeitsgeräten und Zweiachs-
anhängern wenn:
-
die Fahrgeschwindigkeit von max. 25 km/h nicht überschritten wird.
-
der Anhänger eine Auflaufbremse hat oder eine Bremsanlage, die vom Führer der
Zugmaschine betätigt werden kann.
-
das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als das 1,25-fache des
zulässigen Gesamtgewichtes der Zugmaschine, jedoch höchstens 5 t, beträgt.
Das Mitführen von Einachsanhängern an Heckanbaugeräten ist verboten.
31. Keine Fremdteile in die Vorratsbehälter legen!
32. Bei der Streumengenkontrolle auf Gefahrenstellen durch rotierende Maschinenteile
achten!
33. Düngerstreuer niemals im befüllten Zustand abstellen oder verrollen (Kippgefahr)!
34. Wird die Maschine über längere Strecken mit vollem Vorratsbehälter, geschlossenen
Durchlaßöffnungen und im ausgeschalteten Zustand gefahren (Transportfahrten zum
Feldeinsatz), vor Streubeginn, d. h. vor Einschalten der Zapfwelle, die Durchlaß-
öffnungen völlig öffnen. Anschließend die Zapfwelle langsam einkuppeln und kurz-
zeitiges Ausstreuen im Stand durchführen! Erst nun nach Einstellung der Schieber auf
die gewünschte Streumenge mit der Streuarbeit beginnen.
35. Beim Randstreuen an Feldrändern, Gewässern oder Straßen Randstreuvorrichtungen
verwenden!
36. Achten Sie vor jedem Einsatz auf den einwandfreien Sitz der Befestigungsteile,
insbesondere für die Streuscheiben- und Streuschaufelbefestigung.