Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

T-Mobile Speedphone 700 Bedienungsanleitung Seite 130

Inhaltsverzeichnis

Werbung

GNU General Public License (GPL3)
zum Beispiel Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verpflichten, von denen,
denen Sie das Programm übertragen haben, eine Gebühr für die weitere Übertra-
gung einzufordern, dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als
auch diese Lizenz zu befolgen darin, ganz auf die Übertragung des Programms zu
verzichten.
13. Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License
Ungeachtet anderer Regelungen dieser Lizenz, ist es Ihnen gestattet, ein betrof-
fenes Werk mit einem Werk zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu verbinden
(linken) oder zu kombinieren, das unter Version 3 der GNU Affero General Public
License steht, und das Ergebnis zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz
bleiben weiterhin auf denjenigen Teil anwendbar, der das betroffene Werk darstellt,
aber die speziellen Anforderungen der GNU Affero General Public License, §13,
die sich auf Interaktion über ein Computer-Netzwerk beziehen, werden auf die Kom-
bination als solche anwendbar.
14. Überarbeitungen dieser Lizenz
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue
Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen wer-
den vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem
Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten Versions-
nummer „oder jeder späteren Version" ("or any later version") unterliegt, so haben
Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder
denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können
Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröf-
fentlicht wurde.
15. Gewährleistungsausschluß
Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich
zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Urheber-
rechtsinhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, „wie es ist", ohne
irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich – aber
nicht begrenzt auf – die implizite Gewährleistung der Marktreife oder der Ver-
wendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und
Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als
fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder
Korrektur bei Ihnen.
130

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis