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T-Mobile Speedphone 700 Bedienungsanleitung Seite 121

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GNU General Public License (GPL3)
2. Grundlegende Genehmigungen
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden gewährt auf Grundlage des Ur-
heberrechts an dem Programm, und sie sind unwiderruflich, solange die festgeleg-
ten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz erklärt ausdrücklich Ihr uneingeschränk-
tes Recht zur Ausführung des unmodifizierten Programms. Die beim Ausführen
eines betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter diese Lizenz nur
dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroffenes Werk darstellen. Diese
Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benut-
zung – oder seine Entsprechung – an.
Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, uneingeschränkt erzeugen,
ausführen und propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dür-
fen betroffene Werke an Dritte übertragen für den einzigen Zweck, Modifikationen
exklusiv für Sie durchzuführen oder Einrichtungen für Sie bereitzustellen, um diese
Werke auszuführen, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen dieser Lizenz für
das Übertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen,
die auf diese Weise betroffene Werke für Sie anfertigen oder ausführen, müssen
dies ausschließlich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und un-
ter Bedingungen, die ihnen verbieten, außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere
Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials anzufertigen.
Übertragung ist in jedem Fall ausschließlich unter den unten aufgeführten Bedin-
gungen gestattet. Unterlizensierung ist nicht gestattet, ist aber wegen §10 unnötig.
3. Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen
Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus'
unter jedwedem anwendbarem Recht betrachtet werden, das die Auflagen von Ar-
tikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags
oder unter vergleichbaren Gesetzen, die die Umgehung derartiger Mechanismen
verbietet oder einschränkt.
Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Um-
gehung technischer Mechanismen zu verbieten, insoweit diese Umgehung durch
die Ausübung der von dieser Lizenz gewährten Rechte in bezug auf das betroffene
Werk herbeigeführt wird, und Sie weisen jede Absicht von sich, die Benutzung oder
Modifikation des Werks zu beschränken, um Ihre Rechtsansprüche oder Rechts-
ansprüche Dritter zum Verbot der Umgehung technischer Mechanismen gegen die
Anwender des Werks durchzusetzen.
4. Unveränderte Kopien
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Pro-
gramms, wie sie ihn erhalten, übertragen, sofern Sie auf deutliche und angemesse-
ne Weise auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechts-Vermerk veröf-
fentlichen, alle Hinweise intakt lassen, daß diese Lizenz und sämtliche gemäß §7
hinzugefügten Einschränkungen auf den Quelltext anwendbar sind, alle Hinweise
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