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T-Mobile Speedphone 700 Bedienungsanleitung Seite 118

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GNU General Public License (GPL3)
Wenn wir von freier Software sprechen, so beziehen wir uns auf Freiheit, nicht
auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sind darauf angelegt,
sicherzustellen, daß Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten
(und dafür etwas zu berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, daß Sie die
Software als Quelltext erhalten oder den Quelltext auf Wunsch bekommen, daß
Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
dürfen und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte
zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesem
Grunde tragen Sie eine Verantwortung, wenn Sie Kopien der Software verbreiten
oder die Software verändern: die Verantwortung, die Freiheit anderer zu respektie-
ren.
Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kos-
tenlos oder gegen Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten
weitergeben, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, daß auch die
Empfänger die Software im Quelltext erhalten bzw. den Quelltext erhalten können.
Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Software-Entwickler, die die GNU GPL nutzen, schützen Ihre Rechte in zwei
Schritten: (1) Sie machen ihr Urheberrecht (Copyright) auf die Software geltend,
und (2) sie bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Entwickler und Autoren zu schützen, stellt die GPL darüberhinaus klar, daß
für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Um sowohl der Anwender als
auch der Autoren Willen erfordert die GPL, daß modifizierte Versionen der Software
als solche gekennzeichnet werden, damit Probleme mit der modifizierten Software
nicht fälschlicherweise mit den Autoren der Originalversion in Verbindung gebracht
werden.
Manche Geräte sind daraufhin entworfen worden, ihren Anwendern zu verweigern,
modifizierte Versionen der darauf laufenden Software zu installieren oder laufen
zu lassen, wohingegen der Hersteller diese Möglichkeit hat. Dies ist grundsätzlich
unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Anwender zu schützen, die Software
zu modifizieren. Derartige gezielte mißbräuchliche Verhaltensmuster finden auf
dem Gebiet persönlicher Gebrauchsgegenstände statt – also genau dort, wo sie
am wenigsten akzeptabel sind. Aus diesem Grunde wurde diese Version der GPL
daraufhin entworfen, diese Praxis für diese Produkte zu verbieten. Sollten derartige
Probleme substantiell auf anderen Gebieten auftauchen, sind wir bereit, diese Re-
gelung auf diese Gebiete auszudehnen, soweit dies notwendig ist, um die Freiheit
der Benutzer zu schützen.
Schließlich und endlich ist jedes Computerprogramm permanent durch Software-
Patente bedroht. Staaten sollten es nicht zulassen, daß Patente die Entwicklung
und Anwendung von Software für allgemein einsetzbare Computer einschränken,
aber in Staaten, wo dies geschieht, wollen wir die spezielle Gefahr vermeiden, daß
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