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T-Mobile Speedphone 700 Bedienungsanleitung Seite 129

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GNU General Public License (GPL3)
dafür sorgen, daß Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz für dieses spezielle
Werk entzogen werden oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz
vereinbaren Weise bewirken, daß die Patentlizenz auf nachgeordnete Empfänger
ausgedehnt wird. „Wissentlich angewiesen sein" bedeutet, daß Sie tatsächliches
Wissen darüber haben, daß – außer wegen der Patentlizenz – Ihre Übertragung
des betroffenen Werks in einen Staat oder die Benutzung des betroffenen Werks
durch Ihren Empfänger in einem Staat, eins oder mehrere identifizierbare Patente in
diesem Staat verletzen würden, deren Gültigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.
Wenn Sie, als Folge von oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder
Vereinbarung, ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung einer Über-
tragung propagieren, und Sie gewähren einigen Empfängern eine Patentlizenz, die
ihnen das Benutzen, Propagieren, Modifizieren und Übertragen einer speziellen
Kopie des betroffenen Werks gestatten, dann wird die von Ihnen gewährte Patent-
lizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und darauf basieren-
der Werke ausgedehnt.
Eine Patentlizenz ist „diskriminierend", wenn sie in ihrem Gültigkeitsbereich die
speziell unter dieser Lizenz gewährten Rechte nicht einschließt, wenn sie die
Ausübung dieser Rechte verbietet oder wenn sie die Nichtausübung einer oder
mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht
übertragen, wenn Sie Partner in einem Vertrag mit einer Drittpartei sind, die auf
dem Gebiet der Verbreitung von Software geschäftlich tätig ist, gemäß dem Sie die-
ser Drittpartei Zahlungen leisten, die auf dem Maß Ihrer Aktivität des Übertragens
des Werks basieren, und gemäß dem die Drittpartei eine diskriminierende Patent-
lizenz all denjenigen gewährt, die das Werk von Ihnen erhielten, (a) in Verbindung
mit von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder Kopien dieser
Kopien) oder (b) hauptsächlich für und in Verbindung mit spezifischen Produkten
oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind
in diesen Vertrag vor dem 28. März 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde
vor diesem Datum erteilt.
Nichts in dieser Lizenz soll in einer Weise ausgelegt werden, die irgendeine implizi-
te Lizenz oder sonstige Abwehr gegen Rechtsverletzung ausschließt oder begrenzt,
die Ihnen ansonsten gemäß anwendbarem Patentrecht zustünde.
12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter
Sollten Ihnen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) Bedingungen
auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien
Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen
nicht möglich ist, ein betroffenes Werk unter gleichzeitiger Beachtung der Bedin-
gungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu übertragen,
dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie
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