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Compaq PORTABLE 386 Anwenderhandbuch Seite 5

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(3)
Die
Gewährleistungsansprüche
gegenüber COMPAQ erlöschen mit dem Ablauf
von
'12
Monaten
ab
Kaufdatum. Die
von COMPAQ im
Rahmen
der
Gewährleistung ge-
lieferten
Teile fallen
für die
noch
verbleibende
Dauer
der
Gewährleistung
der
reparier-
ten
Geräte,
beginnend
mit dem
Erstkaufdatum, jedoch
für
mindestens
90
(neunzig) Tage,
ebenfalls unter diese Gewährleistung.
(4)
Gewährleistungsmaßnahmen
erfolgen
ausschließlich
durch
COMPAQ, autorisier-
te Vertragshändler bzw. von COMPAQ autorisierte technische Kundendienststellen oder
Wartungsorganisationen.
Auf Anfrage wird COMPAQ den Kunden entsprechende
An-
schriften mitteilen.
(5)
Voraussetzung
für
die lnanspruchnahme dieser Gewährleistung
ist,
daß
der Käufer:
1.
Mängel unverzüglich - erkennbare
Mängel
spätestens
binnen
10
Tagen nach
Lie-
ferung
-
rügt;
2.
dem autorisierten COMPAQ-Vertragshändler oder der autorisierten Kundendienst-
stelle bzw. Wartungsorganisation den von COMPAQ oder einem
autorisierten
COMPAQ-Vertragshändler
ausgestellten
Nachweis
über das
Kaufdatum (Garan-
tiekarte) vorlegt; und
3.
das COMPAQ-Produkt dem Vertragshändler bzw. der Kundendienststelle
oder
Wartungsorganisation nach entsprechender Absprache überbringt oder einsendet.
(6)
Diese
Gewährleistung umfaßt
nicht
Fehler oder Schäden,
die
dadurch entstanden
sind, daß
COMPAQ-Produkte
Bedingungen
ausgesetzt
werden, die
nicht
den
Spezifi-
kationen entsprechen, fehlerhaft gelagert, befördert, gebraucht oder von nicht
durch
COMPAQ autorisierten Stellen gewartet wurden.
Die
Gewährleistung
gilt
nicht
für
Schäden infolge von natürlichem Verschleiß, höherer Gewalt oder Verbindung
mit
Fremdteilen.
Für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung
von
Nachbesserungs-
oder
Nachlie-
ferungsansprüchen
haftet COMPAQ nur bei grober Fahrlässigkeit
oder
Vorsatz.
Jegli-
che
Haftung
für
leichte Fahrlässigkeit
wird
ausgeschlossen.

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