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Compaq PORTABLE 386 Anwenderhandbuch Seite 4

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Gewährleistung
für
COMPAQ-Computer
Zusätzlich
zu den
gesetzlichen Ansprüchen
aus der
Händlergewährleistung
leistet
COMPAQ COMPUTER GmbH, München
("COMPAQ")
dem
Käufer
für die
nebenste-
hend
angeführten COMPAQ-Computer
bzw.
COMPAQ-Hardware-Erureiterungen
("COMPAQ-Produkte"),
Gewähr nach Maßgabe
der
in
Zitfer
(1) bis (6) angeführten
Be-
dingungen.
Als
"Käufer"
gilt nur, wer die COMPAQ-Produkte bei einem autorisierten COMPAQ-Ver-
tragshändler gekauft hat. Die Gewährleistung
gilt
nur
für
Erstkäufer und ist nicht
auf
Dritte übertragbar.
Als "Kaufdatum" gilt
ausdrücklich
das auf diesem von COMPAQ
oder
vom
COMPAQ-
Vertragshändler ausgestellten Erstkaufbeleg (Garantiekarte) vermerkte Datum.
Als
Nachweis für das
Kaufdatum ist diese Garantiekarte vorzulegen.
(1)
COMPAQ
gewährleistet, daß COMPAQ-Produkte zum Zeitpunkt
der
Lieferung frei
von Fabrikations-
und Materialfehlern sind,
welche
ihren Wert oder ihre Tauglichkeit
er-
heblich mindern. Diese
Gewährleistung umfaßt
nicht Fehler gelieferter
Software.
Während
der Gewährleistungsfrist
wird
COMPAQ mangelhafte Teile nach eigener Wahl
reparieren oder durch
neue
oder
neuwertige
Teile
(mit
gleicher
Funktionsfähigkeit
und
gleicher
Lebensdauer wie Neuteile) ersetzen.
Auf
ausdrückliches Verlangen des Käufers
verwendet COMPAQ
Neuteile,
was jedoch,
je
nach Verfügbarkeit, zu einer
Verlänge-
rung
der
Reparaturdauer
führen kann. COMPAQ teilt dem
Käufer
die
voraussichtliche
Reparaturdauer
auf Anfrage
mit.
(21
Eine weitergehende Gewährleistung (insbes. Schadensersatz) wird
nicht
übernom-
men. Alle gemäß dieser Gewährleistung ersetzten Teile und Produkte werden Eigentum
von
COMPAQ.

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