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Dräger Babytherm 4200 Betriebsanleitung Seite 6

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Wärmezufuhr zu gewährleisten, ander-
seits einer Überhitzung des Kindes vor-
zubeugen. Der Sollwert der Hauitempe-
ratur
ist
mit
Hilfe
des
mitgelieferten
Schraubendrehers
an
der
mit
»Soll-
weri«
bezeichneten
Schraube
einzu-
stellen; er wird auf der oberen Skala des
MeBinstruments
angezeigt.
Tempera-
turfůhler mit dem
Aggregat
verbinden
und
mit
der
Sicherungsmutier
fest-
schrauben.
Die
Hülse
am
Kabelende
enthált
das
TemperaturmeBelement,
das zwischen
Bauchnabel
und Brust-
bein des Kindes mit Pflaster" zu befesti-
gen ist. Hierbei ist zu beachten, daB die
Mefstelle stets von der Strahlungshei-
zung
direkt
angestrahit
wird
und
das
Babytherm
oben offen ist (ohne Kiapp-
deckel).
N 2. BL: «Leukoflex« und «Leukoplast wassertest« der Firma
Geiersdarf;
»Micropore»
und
»Blenderm«
der Firma 3M
Comp.
Der Regler bringt die Hauttemperatur
des Kindes,
die auf der unteren
»lst-
wert«-Skala des instruments angezeigt
wird, mittels einer Quasi-Proportional-
Regelung
auf den
eingestellten
Soll-
wert.
Die
Kontrollampe
der
Strahlungshei-
zung leuchtet wáhrend des Heizvorgan-
ges auf. Im Proportionalbereich der Re-
gelung
(Sollwert
gleich/oder
áhnlich
Istwert) biinkt die Lampe.
Wenn der Istwert kleiner ais der Soliwert
ist, leuchtet die Lampe
dauernd,
ist er
gróBer
als der Sollwert,
leuchtet
die
Lampe nicht.
Plètzliche Anderungen der Hauttempe-
ratur des Kindes kónnen auftreten z. B.
bei der Nahrungsaufnahme,
beim
Ein-
schlafen und Erwachen des Kindes, bei
einem Eingriff am Kind u. a.
Obwohi das Regeisystem sofort auf je-
den Stòrungsfali
durch
Ein- oder Aus-
schalten der Heizung reagiert, dauert es
doch
lángere
Zeit, bis auch
die Haut-
temperatur des Kindes wieder auf den
gewünschten Wert gebracht ist. Abwei-
chungen
zwischen
Sollwert
und
Haut-
temperaturanzeige
um
einige
Zehntel
Grad treten also háufig auf und kónnen
als normal betrachtet werden.
Der Temperaturfühler muB an der Haut
des
Kindes
sicher
befestigt
sein.
Ein
versehentliches Lésen des Fühlers von
der Haut des Kindes hat zur Folge, daB
der Regler nicht mehr die Hauttempera-
tur des
Kindes
auf dem
Soliwert
hâlt,
sondern beispieisweise die Temperatur
der kâlteren Matratze, auf die der Fůhler
gefallen ist. Die zugefůhrte Wárme wird
in diesem Fall auf einen hòheren Wert
ansteigen,
als vom
Sáugling
benótigt
wird, jedoch den an der Strahlungshei-
zung eingestellten Heizstufenwert nicht
überschreiten.
Auf die farbig gekennzeichneten
Stel-
lungen
9 und
10 (volle
Heizleistung)
soilte
nur
dann
geschaltet
werden,
wenn
entweder ein unterkůhlter Sáug-
ling auf die normale Kórpertemperatur
gebracht
werden
soll
oder
wenn
die
Raumluft
nicht
ausreichend
erwarmt
ist.
b}
Regelung der Lufttemperatur
Schalterstellung »Messen
und Regeln«
Das
Hauttemperatur-Regelaggregat
láBt sich
ebenfalls
zur Regelung
der
Lufttemperatur
einsetzen.
Zu
diesem
Zweck můssen die Klappdeckel des Ba-
bytherm 4200 geschiossen werden.
Der Drehknopf der Strahlungsheizung
wird auf Steilung 10 geschaltet.
Der
Hauttemperaturfühier
wird
von
oben
durch
eine Gummidurchführung
im Klappdeckel (beim Thermometer) ca.
2 cm weit eingesteckt. Die gewůnschte
Lufttemperatur
ist
an
der
Sollwert-
schraube
einzustellen.
Die
Warme-
strahlung der Heizung wirkt nicht mehr
direkt
auf
das
Kind
ein,
sondern
er-
wármt die Plexigiasscheiben des Klapp-
deckels, die ihrerseits ihre Wárme
an
die Luft im Babytherm abgeben.
Beachte:
Die
Aufheizung
des
Baby-
therms nimmt eine relativ lange Zeit in
Anspruch.
Die
Raumiemperatur
darf
nur
max.
8°C
unter
der gewinschten
Temperatur im Babytherm betragen.
c)
Messen der Hauttemperatur
Bei diesem
Einsatz des Hauttempera-
tur-Regelaggregats ist der Schalter auf
der Frontplatte des Gerátes in die Stel-
Jung
»Messen«
zu bringen.
Die Strah-
lungsheizung
braucht
fiir diesen
Ein-
satzfall nicht eingeschaltet zu werden.
Das
Gerát
kann
auch
ganz
von
der
Strahlungsheizung
abgenommen
wer-
den. Es ist dann über ein gesondert zu
bestellendes Kabel an das Neiz anzu-
schlieBen.
Temperaturen
kónnen
im
Bereich
von
32°C bis 38°C auf der Istweri-Skala des
MeBgerátes abgelesen werden.
Stromart:
Netzspannung:
Leisiung:
Prifzeichen:
©
ca.5W
Klassifikation: Å
Zeichen VAN bedeutet:
TypB
Technische Daten des Hauttemperatur-Regelaggregates
Temperatur-MeBbereich und Sollwert-Einstellbereich: 32...38°C
Wechselstrom 50/60 Hz
100 bis 240 V je nach Bestellung
Gerat ist nach der VDE-Vorschrift 0875 entstért und
tragt das Funkschutzzeichen
1} Der StromanschluB des Gerätes erfolgt an der
dafür vorgesehenen Steckdose der Sirahlungs-
heizung (Pos. 2)
2)
Die Steckdose unterhalb des Anzeigeinstrumentes
dient nurzum AnschluB des Hauttemperaturfůhlers
oder des Průfsteckers
MaBe: Hohe x Breite x Tiefe = 90 x 180 x 140 mm
Gewicht: 1,4 kg
Hinweis zur Eichung
des Hauttemperatur-Thermometers
Das
Hauttemperatur-Thermometer
des Aggregates 82 00 007 ist ein elek-
trisches
Thermometer
zur
Bestim-
mung
der Temperatur
des
menschli-
chen
Kórpers.
Es muB
geeicht sein,
wenn
es zur Verwendung
im Gůltig-
keitsbereich
des
Eichgesetzes
(Bun-
desrepublik
Deutschland
und
Berlin
West)
in den Verkehr gebracht wird
(1). Die Gůltigkeitsdauer der Eichung
betrágt
zwei
Jahre
(2). Die Nachei-
chung
ist vor Ablauf der Gůltigkeits-
(1) Eichgesetz & 4
{2} Eichgultigkeitsverardnung vom 18. Juni 1970{BGBI.I,
S. 802)
dauer der Eichung von dem Verwender
der Geráte bei der zustándigen Eichbe-
hórde zu beantragen.
Gerate, die repariert worden
sind oder
bei denen Eich- und/oder Sicherungs-
stempel beschädigt oder entfernt wor-
den sind, gelten als ungeeicht und důr-
fen erst nach einer Nacheichung wieder
verwendet werden.
Zu jedem
Aggregat
82 00 007 gehôren
ein
Hauttemperaturtühler
2M
18553
und ein Prüfstecker 2 M 18531. Der Prút-
stecker
simuliert
den
Temperaturwert
von 36°C + 0,1ºC. Wird der Stecker an-
statt des Hauttemperaturfůhlers ins Ag-
gregat gesteckt, muB der Istwert am An-
zeigegerat 36°C + 0,1°C betragen.
Zulassungszeichen
15.20
[79.09
Zulassungsschein Nr. IB. 13-2556/79
Gesetzliche Grundlagen fiir die Eich-
pflicht:
Gesetz über das MeB- und Eichwesen
(Eichgesetz) vom
11. Juli 1969 (BGBL.
|, 5.
759)
geándert
am
6. Juli
1973
(BGBL
|, S. 716) und am 20. Januar
1976 (BGBI. I, S. 141) in Verbindung
mit den Verordnungen
Uber die Eich-
přlicht von MeBgeráten, 1. Verordnung
vom
10. Márz 1972 (BGBI. I, S. 436),
und 3. Verordnung
vom
26. Juli 1978
(BGBI. |, 5. 1139).

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