SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
4.8
Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen
Vorbeugende Maßnahmen:
•
Erste Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten, Decken usw.) und Feuerlöscher griffbereit aufbewahren.
•
Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge freihalten.
Verhalten bei Unfällen:
•
Unfallstelle absichern und Ersthelfer für erste Hilfe heranholen.
•
Rettungsdienst alarmieren.
•
Erste Hilfe leisten
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