SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
4.6
Persönliche Schutzausrüstung
Jeder, der zum Arbeiten mit der Anlage oder im Umfeld der Anlage (Hilfspersonal) angewiesen ist, muss - je
nach Art und Einsatzgebiet der anfallenden Arbeit - geeignete, persönliche Schutzkleidung/Schutzausrüstung
tragen. Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ge-
sundheit bei der Arbeit zu schützen.Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Schutzausrüstungen auch
angelegt werden.
Im Nachfolgenden wird die persönliche Schutzausrüstung beschrieben:
Sicherheitsschuhe
Sicherheitsschuhe dienen zum Schutz vor schweren herabfallenden Teilen und Aus-
rutschen auf rutschigem Untergrund.
Schutzbrille
Schutzbrillen dienen zum Schutz vor herumfliegenden Spänen und spritzenden Säu-
ren.
Schutzhelm
Schutzhelme dienen zum Schutz vor herabfallenden und umherfliegenden Teilen und
Materialien.
Handschuhe
Zum Schutz der Hände vor Reibung, Abschürfungen, Einstichen oder tiefen Verletzun-
gen, sowie vor Berührung mit heißen Oberflächen.
Arbeitsschutzkleidung
Arbeitsschutzkleidung ist eng anliegend und reißfest, mit engen Ärmeln und ohne ab-
stehende Teile. Sie dient vorwiegend zum Schutz vor Erfassen durch bewegte Maschi-
nenteile, darf jedoch nicht die Bewegungsfreiheit einschränken. Keine Ringe, Ketten
und sonstigen Schmuck tragen. Bei langem Haar muss dieses abgedeckt werden
(Kappe, Mütze, Haarnetz oder ähnliches). Auffanggurte, Gesichts- und Gehörschutz
nach DGUV Regel 112-189.
Gehörschutz
Zum Schutz vor schwerwiegenden und dauerhaften Hörschädigungen.
Atemschutz
Zum Schutz vor schwerwiegenden und dauerhaften Erkrankungen der Atemwege.
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