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Vahle APOS OPTIC Originalbetriebsanleitung Seite 16

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SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
4.5
Personalanforderungen
4.5.1
Qualifikationen
Die in dieser Anleitung beschriebenen Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation
der Person, die mit diesen Aufgaben betreut sind, dar.
Gefahr bei unzureichender Qualifikation von Personen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die Risiken beim Umgang mit der Anlage
nicht einschätzen und setzen sich und andere der Gefahr schwerer oder tödlicher Ver-
letzungen aus.
► Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen durchführen lassen.
► Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Arbeitsbereich fernhalten.
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm übertragenen Aufgaben und mög-
liche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die über die Bedienung im Normalbe-
trieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenn dies in der Anleitung angegeben ist und der
Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft (siehe VDE 0105-100)
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen, sowie Kenntnis
der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und
mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Die Elektrofachkraft ist speziell für das Ar-
beitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der ein-
schlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Unterwiesene Personen
Die unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr übertragenen Aufga-
ben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Diese Personen müssen zudem die-
se Sicherheitsbestimmungen gelesen und verstanden haben, sowie sie anschließend auch befolgen.
Ggf. ist dies vom Kunden/Anwender durch eine Unterschrift zu bestätigen.
WARNUNG!
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