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2. Bestimmungsgemäße Verwendung
2.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Dieses Kapitel nennt die Anwendungsbereiche, für die das
Produkt bestimmt ist.
Setzen Sie das Produkt nur für die Bereiche ein, für die es
konzipiert wurde. Im Zweifelsfall bitte bei Testo nachfragen.
Das testo 112 ist ein kompaktes, eichfähiges Mess-
gerät zur Messung von Temperaturen über steckbare
Temperaturfühler.
Folgende Komponenten des Produkts sind ent sprechend der
Verordnung (EG) 1935/2004 für den dauerhaften Kontakt mit
Lebensmitteln ausgelegt:
Die Messfühler von der Messspitze bis 1cm vor dem Fühlerhandgriff
bzw. dem Kunststoffgehäuse. Falls angegeben sind dabei die
Hinweise über Einstech tiefen in der Bedienungsanleitung oder die
Markier ung(en) am Messfühler zu beachten.
Das Produkt wurde für folgende Aufgaben / Bereiche
konzipiert:
Eichpflichtige Anwendungen:
Das testo 112 ist von der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt PTB zur Eichung zugelassen.
Zulassungszeichen:
Regelung entsprechend Mess- und Eichgesetz (MessEG)
und Mess- und Eichverordnung (MessEV), gültig ab
01.01.2015:
Eine Ersteichung von Messgerät und -fühler beim Eichamt
auf Antrag des Endkunden ist nicht mehr möglich.
Messgeräte und -fühler für eichpflichtige Anwendungen
müssen vom Hersteller wie folgt gekennzeichnet und
geprüft werden:
· Angabe auf dem Messgerät bzw. Fühler:
DE-M 15 0111
· DE-M: Nationale Regelung - Metrologie
· Zweistellige Ziffer: Jahr der Anbringung der Kennzeichnung.
· Vierstellige Ziffer: Kennnummer der beteiligten Konformitätsbewertungsstelle.