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testo 112 Bedienungsanleitung Seite 5

Eichfähiges temperatur-messgerät
Inhaltsverzeichnis
· Ausstellung einer Konformitätserklärung: Dokument liegt
dem Produkt bei
Diese Kennzeichnung und Prüfung erfolgt im Rahmen eines
Konformitätsbewertungsverfahrens durch den Hersteller
und eine beteiligte Konformitätsbewertungsstelle (KBS) vor
dem Verkauf.
Nacheichungen erfolgen wie bisher nach zwei Jahren über
jedes Eichamt auf Antrag des Endkunden.
Messgeräte und -fühler die ohne Kennzeichnung und
Konformitätserklärung ausgeliefert werden sind nicht für
eichpflichtige Anwendungen zugelassen und können die
Zulassung auch nicht mehr nachträglich erhalten.
Eichfähiger Bereich:
-50...+300°C mit Pt100-Sensoren
-25...+120 °C mit NTC-Sensoren
Mit gültiger Eichung darf das testo 112 für alle eich pflich-
tigen Temperaturmessungen verwendet werden (z. B.
Lebensmittel kontrolle). Dabei dürfen nur Temperaturfühler
eingesetzt werden, die folgendes Zulassungs zeichen
tragen:
oder
Eine Nacheichung ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der
Eichung vom Anwender des Messgeräts bei der Eich-
behörde zu beantragen. Geeichte Messgeräte, die repariert
wurden oder bei denen Eich- oder Sicherungsstempel
beschädigt oder entfernt worden sind, gelten als ungeeicht
und dürfen erst nach einer Nacheichung für eichpflichte
Anwendungen eingesetzt werden.
Nicht eichpflichtige Anwendungen:
Kontrollmessungen in Industrie und Labors.
In folgenden Bereichen darf das Produkt nicht eingesetzt
werden:
· In explosionsgefährdeten Bereichen.
· Für diagnostische Messungen im medizinischen Bereich
2. Bestimmungsgemäße Verwendung 5

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