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Zundapp X400 Betriebsanleitung Seite 17

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Betriebsanleitung Trekking-Bike mit elektrischem Antrieb / Nennleistung 250W
 Verbot eigenmächtiger Umbauten
Unzulässige Umbauten oder Veränderungen am Fahrrad können zu schweren Verletzungen und Ga-
rantieverlust führen. Dies gilt insbesondere für das Manipulieren und Verändern des Elektromotors
und der Steuerung.
Nehmen Sie eine Veränderung an der Steuerung und am Elektromotor niemals vor.
 Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängern
Das Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängerkupplungen ist grundsätzlich nur in Abstimmung
mit dem Hersteller zulässig.
Bei eigenmächtigen Um- oder Anbauten von Lastenträgern jeglicher Art, ohne Zustimmung des Her-
stellers, erlischt die mitgelieferte Konformitätserklärung und der Anwender trägt das gesamte Risiko.
Für Fahrradanhänger gelten 60 kg als zulässiges Höchstgewicht, einschließlich der Last oder dem Ge-
wicht der beförderten Personen.
Mit angehängtem Fahrradanhänger und/oder angebautem Kindersitz darf in Summe (also Fahrrad +
Fahrer + Anhänger + zusätzliche Last) die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrrads nicht überschritten
werden!
Achten Sie darauf, dass die Anbauten gemäß folgenden Normen konzipiert, gebaut und ausgewiesen
sind:
-
Fahrradanhänger allgemein:
 DIN EN 15918
-
Fahrradanhänger, welche auch als Buggy oder Kinderwagen genutzt werden können:
 DIN EN 15918 und DIN EN 1888
-
Kindersitze:
 DIN EN 14344
Der angebaute Gepäckträger ist für eine maximale Traglast von 20kg ausgelegt und zugelassen (ge-
mäß DIN EN ISO 11243:2016-12).
11.01.2024
REV 1.1
V E R B O T
Eigenmächtige Umbaute sind nur mit Zustimmung des Herstellers zu-
lässig! Bei Umbauten ohne Zustimmung des Herstellers erlischt die
Konformitätserklärung!
W A R N U N G
Veränderungen am Gepäckträger können ein erhebliches Si-
cherheitsrisiko darstellen und ist deshalb untersagt!
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