Betriebsanleitung Trekking-Bike mit elektrischem Antrieb / Nennleistung 250W
Verbot eigenmächtiger Umbauten
Unzulässige Umbauten oder Veränderungen am Fahrrad können zu schweren Verletzungen und Ga-
rantieverlust führen. Dies gilt insbesondere für das Manipulieren und Verändern des Elektromotors
und der Steuerung.
Nehmen Sie eine Veränderung an der Steuerung und am Elektromotor niemals vor.
Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängern
Das Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängerkupplungen ist grundsätzlich nur in Abstimmung
mit dem Hersteller zulässig.
Bei eigenmächtigen Um- oder Anbauten von Lastenträgern jeglicher Art, ohne Zustimmung des Her-
stellers, erlischt die mitgelieferte Konformitätserklärung und der Anwender trägt das gesamte Risiko.
Für Fahrradanhänger gelten 60 kg als zulässiges Höchstgewicht, einschließlich der Last oder dem Ge-
wicht der beförderten Personen.
Mit angehängtem Fahrradanhänger und/oder angebautem Kindersitz darf in Summe (also Fahrrad +
Fahrer + Anhänger + zusätzliche Last) die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrrads nicht überschritten
werden!
Achten Sie darauf, dass die Anbauten gemäß folgenden Normen konzipiert, gebaut und ausgewiesen
sind:
-
Fahrradanhänger allgemein:
DIN EN 15918
-
Fahrradanhänger, welche auch als Buggy oder Kinderwagen genutzt werden können:
DIN EN 15918 und DIN EN 1888
-
Kindersitze:
DIN EN 14344
Der angebaute Gepäckträger ist für eine maximale Traglast von 20kg ausgelegt und zugelassen (ge-
mäß DIN EN ISO 11243:2016-12).
11.01.2024
REV 1.1
V E R B O T
Eigenmächtige Umbaute sind nur mit Zustimmung des Herstellers zu-
lässig! Bei Umbauten ohne Zustimmung des Herstellers erlischt die
Konformitätserklärung!
W A R N U N G
Veränderungen am Gepäckträger können ein erhebliches Si-
cherheitsrisiko darstellen und ist deshalb untersagt!
17