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Garantie/Gewährleistung - WMF 800 Bedienungsanleitung

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Garantie/Gewährleistung
Während der Garantiezeit gewährleistet Ihnen der Hersteller, die WMF Württembergische Metallwa-
renfabrik Aktiengesellschaft, die einwandfreie Funktion des Produktes. Die Garantiezeit beträgt
zwei Jahre, während dieser Zeit dürfen maximal 7.000 Brühungen vorgenommen werden. Bei einer
gewerblichen Nutzung (nicht im Privathaushalt) ist die Garantiezeit auf ein Jahr beschränkt. Während
dieser Zeit dürfen maximal 7.000 Brühungen vorgenommen werden. Die Garantiezeit beginnt mit dem
Tag des Kaufvertragsabschlusses.
Kommt es während der Garantiezeit zu Mängeln am Produkt, so wird WMF die Kaffeemaschine
kostenfrei instand setzen, bzw. mangelhafte Teile austauschen. Der Garantieanspruch erstreckt sich
ausschließlich auf diesen Anspruch. Weitergehende Ansprüche aus der Garantie sind ausgeschlossen. Zur
Geltendmachung des Garantieanspruchs ist der Kaufbeleg vorzulegen. Der Garantieanspruch besteht
nur in Deutschland und Österreich und nur bei Vorlage des Kaufbeleges. Zur Wirksamkeit der Garantie
schicken Sie bitte die beiliegende Garantiekarte an die WMF zurück.
Selbstverständlich werden durch diese Garantieerklärung die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
des Käufers nicht eingeschränkt. Innerhalb der Gewährleistungsfrist stehen Ihnen in Deutschland die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz gegen
den Verkäufer gemäß §§ 437 ff BGB im gesetzlichen Umfang zu. Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Die Garantie erhält nur dann Ihre volle Gültigkeit, wenn die Reparaturen im WMF Service-Center
getätigt wurden. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen außerhalb eines
WMF Service-Centers vorgenommen werden!
Keine Garantie wird übernommen:
für sämtliche Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen
(Hierzu gehören u.a. Dichtungen etc.)
für Mängel, die auf Witterungseinflüssen, Kesselsteinansatz, chemischen, physikalischen, elektro-
chemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, sofern sie nicht auf Verschulden der WMF
zurückzuführen sind
für Mängel, die durch Nichtbefolgen der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des
Geräts gemäß Bedienungsanleitung entstehen
für Mängel, die durch das Nichtverwenden von WMF-Originalersatzteilen oder fehlerhafte Montage
durch den Käufer oder Dritte oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen
für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung von WMF vorgenommener Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter
für Mängel, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind. Eine
ungeeignete Verwendung des Geräts liegt insbesondere vor, wenn der Kunde während der
Garantiezeit mit der Maschine mehr als 7.000 Brühungen durchgeführt hat.
Garantie - Gewährleistung
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