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Grundlegende Hinweise (Allgemeines); Bestimmungsgemäße Verwendung; Sachwidrige Verwendung - KERN MBB Betriebsanleitung

Babywaage
Inhaltsverzeichnis

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3 Grundlegende Hinweise (Allgemeines)

3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Waage dient zum Bestimmen des Gewichts von Babys im Liegen bzw. für
Personen, für den privaten Bereich. Ein Einsatz dieser Waage im medizinischen Be-
reich ist nicht zulässig.
Für den Wägevorgang ist das Baby bzw. die Person auf die Wägeplatte zu legen
bzw. zu setzen. Nach Erreichen eines stabilen Wägewertes kann der Wägewert ab-
gelesen werden.
Die Waage ist vor jedem Einsatz durch die mit der sachgerechten Handhabung ver-
traute Person auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Zusatzinformation für Babywaage:
Babywaagen sind dafür ausgelegt, Kinder im Liegen zu wiegen. Wenn die Babys im
Sitzen gewogen werden, sind diese in die Mitte der Waagschale zu setzen.
Babys die sich auf der Waagschale befinden, sind unter ständiger Beo-
bachtung zu halten, um ein Herausfallen zu vermeiden. Hinweis auf der
Waagschale beachten !

3.2 Sachwidrige Verwendung

Waage nicht für dynamische Verwiegungen verwenden. Werden kleine Mengen vom
Wägegut entnommen oder zugeführt, so können durch die in der Waage vorhandene
„Stabilitätskompensation" falsche Wägeergebnisse angezeigt werden!
( Beispiel : Langsames herausfliessen von Flüssigkeiten aus einem auf der Waage
befindlichen Behälter. )
Keine Dauerlast auf der Wägeplatte belassen. Diese kann das Messwerk beschädi-
gen.
Stöße und Überlastungen der Waage über die angegebene Höchstlast (Max), abzüg-
lich einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Die Waage
kann hierdurch beschädigt werden.
Waage niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausführung
ist nicht Ex-geschützt.
Die Waage darf nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen Wägeer-
gebnissen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waage führen.
Die Waage darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden. Abwei-
chende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizugeben.
MBB-BA-d-0911
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