6.6
Straßensicher nach StVZO
Der PARAVAN-Elektrorollstuhl kann zu einem im Straßenverkehr zuge-
lassenen Fahrzeug optional erweitert werden mit:
>
Scheinwerfer für eine optimale Ausleuchtung .
>
Fahrtrichtungsanzeiger .
>
Rückleuchten zur bestmöglichen Sichtbarkeit .
>
Kenntlichmachung an der Seite in der Radmitte durch gelbe Reflek-
toren.
6.6.1
§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel
L
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird auf
Rollstühle Bezug genommen. In dieser steht:
>
(1) Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller,
Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahr-
zeuge im Sinne dieser Verordnung.
>
(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen in Absatz 1 genannten
Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist gefahren
werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.
Beschreibung/Funktion des Elektrorollstuhls
1
2
Abb. 10: Beleuchtung, vorne
3
Abb. 11: Beleuchtung, hinten
45