6.6
Straßensicher nach StVZO
Der PARAVAN-Elektrorollstuhl kann zu einem im Straßenverkehr zuge-
lassenen Fahrzeug optional erweitert werden mit:
Scheinwerfer für eine optimale Ausleuchtung .
›
Fahrtrichtungsanzeiger .
›
Rückleuchten zur bestmöglichen Sichtbarkeit .
›
Kenntlichmachung an der Seite in der Radmitte durch gelbe Reflek-
›
toren.
6.6.1 § 24 Besondere Fortbewegungsmittel
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In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird auf
Rollstühle Bezug genommen. In dieser steht:
(1) Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller,
›
Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahr-
zeuge im Sinne dieser Verordnung.
(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen in Absatz 1 genannten
›
Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist gefahren
werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.
Beschreibung/Funktion des Elektrorollstuhls
Abb. 8: Beleuchtung, vorne
Abb. 9: Beleuchtung, hinten
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