4.3.2
Unbedenklichkeitserklärung Gefahrengut (Akkumulator)
Die PARAVAN GmbH verwendet Akkumulatoren die als „Nicht Gefahrgut" eingestuft sind, solange diese Ak-
kumulatoren in keiner Weise mechanische Schäden aufweisen.
Die wartungsfreien Gitter-Vlies-Akkumulatoren sowie die wartungsfreien Blei-Gel-Akkumulatoren sind nach:
>
IATA, Regel A 67
>
ADR, Regel 238 B
>
IMDG, Regel 238.2
UN 2800 Special Provisions, auslaufsicher, kein Gefahrengut für jeglichen Transport.
)
siehe „Unbedenklichkeitsbescheinigung Gefahrengut"
L
Die jeweilig passende Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Ihren Akkumulatoren erhalten Sie bei der
Übergabe Ihres Elektrorollstuhls.
Leistungsbeschreibung
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