19.
Entsorgung und Umweltschutz
Der Elektrorollstuhl selbst und seine Einzelkomponenten sind technisch langlebig. Bei der Konstruktion und
Herstellung wurden vorrangig verwertbare und schadlose Rohstoffe verwendet. Nach dem Stilllegen ist der
Elektrorollstuhl zur ordnungsgemäßen Verwertung und umweltverträglichen Beseitigung geeignet.
L
Die nationalen und regionalen Abfallbeseitigungsbestimmungen müssen befolgt werden.
Der Elektrorollstuhl kann zur Verwertung in folgende Hauptbestandteile zerlegt werden:
>
Metalle,
>
Kunst- bzw. Verbundstoffe,
>
Elektronik-Schrott,
>
Akkumulatoren.
Eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung ist anzustreben ("Kreis-
laufwirtschafts- und Abfallgesetz"). Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die mit der Verwer-
tung verbundenen Kosten nicht außer dem Verhältnis zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu
tragen wären.
Entsorgung und Umweltschutz
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