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Unbedenklichkeitserklärung Gefahrengut (Akkumulator) - PARAVAN PR10 Bedienungsanleitung

Pr-serie
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4.2.2 Unbedenklichkeitserklärung Gefahrengut (Akkumulator)
Die PARAVAN GmbH verwendet Akkumulatoren die als „Nicht Gefahrgut" eingestuft sind, solange diese
Akkumulatoren in keiner Weise mechanische Schäden aufweisen.
Die wartungsfreien Gitter-Vlies-Akkumulatoren sowie die wartungsfreien Blei-Gel-Akkumulatoren sind nach:
IATA, Regel A 67
ADR, Regel 238 B
IMDG, Regel 238.2
UN 2800 Special Provisions, auslaufsicher, kein Gefahrengut für jeglichen Transport.
)
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siehe „Unbedenklichkeitsbescheinigung Gefahrengut"
L
L
Die jeweilig passende Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Ihren Akkumulatoren erhalten Sie bei
der Übergabe Ihres Elektrorollstuhls.
PR10_R03_V01_20 DE_ok
- Leistungsbeschreibung -
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