15. Entsorgung und Umweltschutz
Der Elektrorollstuhl selbst und seine Einzelkomponenten sind technisch langlebig. Bei
der Konstruktion und Herstellung wurden vorrangig verwertbare und schadlose Rohstof-
fe verwendet. Nach dem Stilllegen ist der Elektrorollstuhl zur ordnungsgemäßen Verwer-
tung und umweltverträglichen Beseitigung geeignet.
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Die nationalen und regionalen Abfallbeseitigungsbestimmungen müssen
befolgt werden.
Der Elektrorollstuhl kann zur Verwertung in folgende Hauptbestandteile zerlegt werden:
Metalle,
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Kunst- bzw. Verbundstoffe,
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Elektronik-Schrott,
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Akkumulatoren.
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Eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung ist
anzustreben ("Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz"). Die wirtschaftliche Zumutbar-
keit ist gegeben, wenn die mit der Verwertung verbundenen Kosten nicht außer dem
Verhältnis zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären.
Entsorgung und Umweltschutz
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