6.8
Aussenbreite des Traktors
Die maximal zulässige Aussenbreite des Traktors darf 300 cm nicht
überschreiten. Wird dieses Maß überschritten, kann der Traktor zum Gerät nur
noch eingeschränkt eingelenkt werden.
VORSICHT
Gefahr von Kollision und Beschädigung
Der Traktor darf nur so weit eingelenkt werden, dass die Reifen
oder Teile des Traktors niemals mit den Pflugkörpern in
Berührung kommen.
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Vorbereitungen am Traktor