Information zur RoHS-Richtlinie, REACH-Verordnung und zu besonders besorgniserregenden Inhaltsstoffen (SVHC)
RoHS-Richtlinie
Produkte von SCHUNK werden im Sinne der Richtlinie 2011/65/EU und deren
Erweiterung 2015/863/EU „zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)" als „ortsfeste Großanlagen" oder als „ortsfeste
industrielle Großwerkzeuge" eingestuft oder erfüllen ihre bestimmungsgemäße Funktion nur
als Teil einer/eines solchen. Damit fallen Produkte von SCHUNK zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie.
REACH-Verordnung
Produkte von SCHUNK entsprechen uneingeschränkt den Regelungen der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 "zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe (REACH)" und deren Erweiterung 2022/477. SCHUNK legt großen Wert darauf,
für Mensch und Umwelt bedenkliche Chemikalien nach Möglichkeit vollständig zu vermeiden.
Nur in seltenen Ausnahmefällen enthalten Produkte von SCHUNK SVHC-Stoffe der
Kandidatenliste mit einem Massegehalt über 0,1 %. Gemäß Artikel 33, Absatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 kommt SCHUNK seiner Informationspflicht zur "Weitergabe von
Informationen über Stoffe in Erzeugnissen" nach und führt betroffene Komponenten und
verwendete Stoffe in einer Übersicht unter
Lauffen/Neckar, Juli 2023
06.00 | TCU-P | Montage- und Betriebsanleitung | de | 389461
8 Information zur RoHS-Richtlinie, REACH-
Verordnung und zu besonders
besorgniserregenden Inhaltsstoffen (SVHC)
schunk.com\SVHC
auf.
Dr.-Ing. Manuel Baumeister,
Head of Systems Engineering,
Technology & Innovation
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