GERÄTEINSTALLATION
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Sämtliche Installationsarbeiten, eine eventuelle Umstellung auf eine andere Gasart sowie die Inbetriebnahme des Gerätes
dürfen nur durch Fachpersonal, entsprechend den einschlägigen Vorschriften, durchgeführt werden.
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Die Gasanlage, die Elektroanschlüsse und die Aufstellungsräume müssen den einschlägigen, nationalen Vorschriften
entsprechen; vor allem muß das Gerät in gut belüfteten Räumen, wenn möglich unter einer Dunstabzugshaube aufgestellt
werden, damit auf diese Weise eine vollständige Abführung der, sich während der Verbrennung bildenden Gase,
sichergestellt wird. Die notwendige Verbrennungsluftversorgung beträgt 2 m
Achtung: Laut internationalen Vorschriften ist beim Netzanschluß des Gerätes bauseits ein Schalter vorzusehen, der das Gerät
allpolig vom Netz trennt und über eine Mindestkontaktöffnung vom 3 mm verfügt.
BELÜFTUNGSKONTROLLE
Es ist zu überprüfen, daß die Raumlüftung nach Außen ausreichend ist und die nötige Luftzufuhr gemäß den gültigen Normen
gewährleistet wird.
Zur Information weisen wir darauf hin, daß die in öffentlichen Gebäuden installierten Geräte folgenden Bedingungen entsprechen
müssen:
Für Deutschland:
1) Folgende einschlägige Vorschriften sind bei der Aufstellung zu beachten:
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DVGW-Arbeitsblatt G 600 TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen)
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TRF "Technische Regeln für Flüssiggas "
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DVGW-Arbeitsblatt G634 "Installation von Großküchen-Gebrauchs-einrichtungen"
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Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
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Geltende VDE-Vorschriften
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Einschlägige Rechtsverordnungen wie Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen.
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Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens (GVU)
Für Österreich und Schweiz:
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Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt werden.
Die Installation, Anpassung und Reparatur der Großküchengeräte, sowie deren Rücknahme aufgrund Schadens und die
Zulieferung von Gas können nur aufgrund eines - mit einem befugten Verkaufspunkt abgeschlossenen - Wartungsvertrags und
unter Beachtung der technischen Regeln erfolgen.
Die Geräte können freistehend oder in Kombination mit anderen Geräten unseres Programms aufgestellt werden.
Zwischen brennbaren Stellwänden und dem Gerät muß ein Mindestabstand von 10 cm eingehalten werden. Bei Unterschreitung
dieses Abstand oder bei Aufstellung des Gerätes auf einem brennbaren Fußboden bzw. Unterlage, ist die Anbringung eines
wärmeisolierenden Materials unbedingt erforderlich (Siehe TRGI).
Die Geräte müssen in geeigneter Weise unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgestellt werden. Mit Hilfe
der Gerätefüsse kann das Gerät in der Höhe verstellt werden und es ist möglich eventuelle Höhenunterschiede zu den
nebenstehenden Möbeln auszugleichen.
GASANSCHLUSSLEITUNGEN
Der Gasanschluß muß mit Stahl -oder Kupferrohrleitungen oder anderenfalls mit biegsamen Stahl-Rohren entsprechend den
einschlägigen, nationalen Normen, durchgeführt werden. Jedes Gerät muß über einen leicht zugänglichen Absperrhahn verfügen.
Nach der durchgeführten Installation sind sämtliche Verbindungsstellen auf Gasundichtheiten zu überprüfen. Diese Kontrolle darf
niemals mit einer offenen Flamme durchgeführt werden, zu diesem Zwecke sind keine korrosionsfördernden Lösungen sondern
z.B. Seifenwasser oder Lecksuchspray zu verwenden. Sämtliche Geräte unserer Produktion werden sorfältigen Werkskontrollen
unterzogen. Die Gasart, der Druck und die Kategorie sind auf dem Typenschild angegeben.
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A
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/h pro kW installierte Nennwärmebelastung.
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