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Neopost IJ-40 Bedienungsanleitung Seite 15

Inkjet-frankiersystem
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ICH HABE MEINE POST MIT EINEM FALSCHEN
WERT, ODER MIT EINEM FALSCHEN DATUM
FRANKIERT.
Falschfrankierte und nicht zur Beförderung geeignete gültige
Frankierabdrucke werden dem Kunden von der Post rückerstattet.
Lassen Sie Falschfrankierungen mit Datum spätestens am
zweiten drauffolgenden Werktag durch Ihre Poststelle abstempeln.
Sammeln Sie die Fehlfrankaturabdrucke, bis diese einen
Gesamtwert von mindestens CHF 20.— haben. Übergeben Sie
diese dann Ihrer Poststelle. Der enstprechende Betrag wird dann
Ihrem Konto gutgschrieben.
Eine Nachfrankierung, insbesondere mit einem zweiten
Frankierabdruck oder einer anderen Frankierungsart (z.B.
Briefmarke) ist nicht zulässig.
Auf www.post.ch erhalten Sie das Formular 650.27 für die
Rückerstattung von Fehlfrankaturen.
BRAUCHE ICH FÜR DIE FRANKIERMASCHINE EINE
BEWILLIGUNG VON DER POST ?
Neopost hat diese Bewilligung für Sie beantragt, aber Sie dürfen
die Maschine nur unter der in der Postvereinbarung angegebenen
Anschrift und zu jenen Bedingungen benutzen.
Die Post ist berechtigt, Kontrollen der Frankiermaschinen am
Standort vorzunehmen. Damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten
entstehen, hat Neopost dafür gesorgt, dass das immer dann
automatisch geschieht, wenn Sie das Guthaben der Maschine
über das interne Modem auffüllen.
WARUM MUSS ICH SPÄTESTEN ALLE 35 TAGE MIT
CREDIFON VERBINDUNG AUFNEHMEN?
Während dieser Verbindung werden von Ihrem System Statistiken
über den Porto-Verbrauch und Zählerstände für den Monatsauszug
durch die Post übermittelt. Dies erlaubt der Post auch die Kontrolle
Ihres Zählers und trägt zur Verhinderung von möglichen
Betrugsversuchen bei.
12 Wissenswertes über die Frankierung

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Diese Anleitung auch für:

Ij-50

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