Versuchen Sie unter keinen Umständen, die Abdeckungen der
Maschine zu entfernen oder die IJ 35 / IJ 45 zu reparieren. Im
Inneren befinden sich keine vom Benutzer zu wartenden Teile.
Das Produkt IJ 35 / IJ 45 ist zur Verwendung gemäß der
Bedingungen der Deutsche Post AG lizenziert. Diese Lizenz
wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass das Produkt
jederzeit sicher ist. Das Entfernen der Abdeckungen oder das
Auseinanderbauen des Produkts hat den Entzug der Lizenz zur
Folge und kann dazu führen, dass von der Deutschen Post AG
zur Außerbetriebnahme des Produkts aufgefordert wird.
Das Inkjetkartuschensystem der IJ 35 / IJ 45 verwendet von der
Deutschen Post AG zugelassene Farbe. Eingriffe irgendwelcher
Art in diese Farbkartusche, sowie die Verwendung nicht
zugelassener Farbe sind nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung
stellt einen Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung mit der
Deutsche Post AG dar und kann dazu führen, dass von der
Deutschen Post AG zur Außerbetriebnahme des Produkts
aufgefordert wird.
Neopost bestätigt, dass diese Frankiermaschine den
grundlegenden Anforderungen und anderen Vorgaben der
Richtlinie 1999/5/EG entspricht.
3400155C/C
01/02/2006
WARNUNG!
EG-RICHTLINIE 1999/5/EG
IJ350019-1/C
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