Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen.
Dies betrifft z.B. Beschädigungen der Nähte oder Risse, Kni-
cke, Scheuerstellen usw. Die Leinenschlösser sind auf
Beschädigungen oder Verformungen zu überprüfen und es
ist zu kontrollieren, ob sie fest geschlossen sind.
Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll be-
schleunigt) ist unter 5 daN Last zu vermessen.
Toleranzwert: +/-5 mm
Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Be-
schädigte Tragegurte müssen ersetzt oder nach Anweisung
des Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5 daN Last nach Anweisung des Her-
stellers. Toleranzwert +/- 10 mm darüber hinausgehende
Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zu-
lässig.
Bei systematischen Abweichungen innerhalb des Toleranz-
werts +/- 10 mm über mehrere Messpunkte ist eine
Umtrimmung nach Anweisung der Herstellers vorzuneh-
men.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Her-
stellers. Maximal zulässiger Rückstellwert + 10 mm darüber
hinaus gehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermes-
sen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Je eine mittlere Stammleine der A, B, C, und D-Ebene wird
bis zur Bruchlast belastet. Die minimal erforderliche Festig-
keit beträgt für die Summe aller A- und B-Stammleinen
800 daN, für die Summe aller übrigen Stammleinen 600
daN oder das acht- bzw. sechsfache des maximalen Start-
gewichts. Bei doppelsitzigen Geräten verdoppeln sich diese
Werte.
Bei Technora Leinenmaterial ist analog noch zusätzlich das
mittlere und/oder obere Stockwerk zu prüfen.
35 | Technische Dokumentation