Kapitel 8
Gewährleistung und Haftung
Der Hersteller leistet Gewähr dafür, dass das gelieferte Produkt frei von Material- und
Herstellungsfehlern ist, und verpflichtet sich, etwaige fehlerhafte Teile kostenlos zu
reparieren oder auszutauschen.
Die Garantiezeit für Geräte beträgt 24 Monate. Bei Abschluss eines Wartungsvertrags
innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf verlängert sich die Garantiezeit auf 60 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der
Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile, die innerhalb
der Garantiezeit vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet nachweisbar infolge
eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen
fehlerhafter Konstruktion, minderwertiger Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung,
unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist, werden nach
Wahl des Lieferers unentgeltlich ausgebessert oder ausgetauscht. Die Feststellung
solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach
Feststellung des Fehlers, schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine darüber hinausgehende
Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden besteht nicht.
Wenn vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder Inspektionsarbeiten
innerhalb der Garantiezeit durch den Kunden selbst (Wartung) oder durch den Lieferer
(Inspektion) durchzuführen sind und diese Anforderungen nicht eingehalten werden,
erlöschen Ansprüche für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Anforderungen
ergeben.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, können nicht geltend
gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung, nicht
ordnungsgemäße Installation oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, sind
von dieser Bestimmung ausgeschlossen.
Die Prozessgeräte des Herstellers haben ihre Zuverlässigkeit in vielen Anwendungen
unter Beweis gestellt und werden daher häufig in automatischen Regelkreisen eingesetzt,
um die wirtschaftlich günstigste Betriebsweise für den jeweiligen Prozess zu ermöglichen.
Zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Folgeschäden empfiehlt es sich daher, den
Regelkreis so zu konzipieren, dass die Störung eines Gerätes automatisch eine
Umschaltung auf das Ersatz-Regelungssystem bewirkt. Dadurch wird der für die Umwelt
und den Prozess sicherste Betriebszustand hergestellt.
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