3.2
Pflichten
Lebensgefahr durch Nachlässigkeit
Trotz zahlreicher Schutz- und Sicherheitseinrichtungen bestehen
Gefahren bei nachlässigem Verhalten an der Presse.
Stets mit großer Sorgfalt und Vorsicht an der Presse arbeiten.
Die Missachtung der Sicherheitshinweise führt zum Verlust jegli-
cher Schadensersatzansprüche.
Folgende Begebenheiten können das Gefährdungspotenzial der Presse erhö-
hen:
3.2.1
Pflichten des Betreibers
Ein sicherheitsbezogener Zustand und Einsatz der Presse ist die Voraussetzung
für ein gefahrloses Betreiben. Deshalb hat der Pressenbetreiber die Pflicht, da-
rauf zu achten, dass folgende Punkte eingehalten werden:
Handkniehebelpressen – Originalbetriebsanleitung
Allgemeine Sicherheitshinweise
Versagen wichtiger Funktionen der Presse
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhal-
tung
Gefährdung von Personen durch mechanische oder thermische Einwir-
kung
Stellen Sie sicher, dass die Presse ausschließlich von ausgebildetem und
autorisiertem Personal betrieben wird!
Verbieten Sie sicherheitsgefährdende und gefährliche Arbeitsweisen!
Überprüfen Sie ggf. das Handeln des Personals!
Lassen Sie sich vom Personal durch eine Unterschrift bestätigen, dass
die Betriebsanleitung verstanden wurde!
Gewährleisten Sie, dass sich ein Exemplar der vollständigen Betriebsan-
leitung permanent griffbereit an der Presse befindet!
Kontrollieren Sie regelmäßig den vollständigen und lesbaren Zustand der
Betriebsanleitung!
Schreiben Sie für Tätigkeiten mit erhöhtem Verletzungsrisiko das Tragen
von entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vor!
Legen Sie entsprechend der verschiedenen Aufgabenbereiche (Betrieb,
Wartung) die Zuständigkeiten genau fest!
Verpflichten Sie das Bedien- und Wartungspersonal auftretende und er-
kennbare Sicherheitsmängel sofort an ihren Vorgesetzten zu melden!
3
6