die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rück-
gabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes
besteht bei rücknahmepflichtigen Ver-treibern unter anderem
dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben
wird.
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert
wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur
unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt bei
Online- oder Katalog-Ver-trieb für Geräte der Kategorien 1, 2
oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger",
„Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit mindestens
einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer
entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim
Abschluss eines Kaufvertrages befragt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen
Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom
Kauf eines neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar
beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten.
Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die
Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder
Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete
Symbol einer durchgestrichenen Müll-tonne weist darauf hin,
dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt
vom unsor-tierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
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