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Begriffsdefinitionen - Endress+Hauser Proline Promass 84 Betriebsanleitung

Coriolis-massedurchfluss-messsystem für den eichpflichtigen verkehr
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Eichbetrieb
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7.2

Begriffsdefinitionen

Begriffe im Fachgebiet "Eichfähigkeit für Flüssigkeiten ausser Wasser
eichen
Überprüfen einer Messanlage zur Ermittlung der Messabweichung "wahren" Wert, mit
anschließender Versiegelung.Kann nur durch die zuständige Eichbehörde vor Ort
vorgenommen werden.
eichfähig
Eine Messanlage oder ein Teil von dieser, z.B. Zähler, Zusatzeinrichtung, besitzt die (Bauart-)
"Zulassung zur innerstaatlichen Eichung" einer (nationalen) Zulassungsstelle.
geeicht
Die Messanlage ist durch einen Vertreter der Eichbehörde vor Ort überprüft und versiegelt
worden. Dies muß von dem Anlagenbetreiber veranlaßt werden.
Instandsetzung
Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Messgeräte instand setzen (Instandset-
zer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instandgesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlich
zu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Reparatur und Justierung erfor-
derlichen Einrichtungen und mit sachkundigem Personal ausgestattet sind.
Endress+Hauser ist autorisiert, Reparaturen an geeichten Messgeräten vorzunehmen.
justieren
Abgleich vor Ort (Nullpunkt, Dichte) unter Betriebsbedingungen.
Wird vom Anlagenbetreiber vorgenommen.
kalibrieren
Ermittlung und Speicherung von Korrekturwerten für das individuelle Messgerät, um mit dem
Messwert möglichst nahe an den "wahren" Wert zu gelangen.
Mengenumwerter
Einrichtung zur automatischen Umwandlung des ermittelten Messwertes in eine andere
Größe (Druck, Temperatur, Dichte, etc.) oder nichtflüchtigen gespeicherten Umrechnungs-
werten zum betreffenden Messmedium.
Messabweichung
(Üblicherweise auch Fehlergrenze, Messfehler oder Messwertabweichung genannt) relative
Messabweichung, errechnet aus dem Quotienten
(Messwert – "wahrer" Messwert) / "wahrer" Messwert in Prozent.
Messanlage
Messeinrichtung, die den Zähler und alle Zusatzeinrichtungen sowie zusätzliche
Einrichtungen umfaßt.
Nacheichung
Geeichte Messgeräte können nachgeeicht werden, wenn sie die geltenden Eichfehlergrenzen
einhalten und den sonstigen Anforderungen entsprechen, die bei ihrer Ersteichung gegolten
haben. Auskunft über die Gültigkeitsdauer der Eichung gibt Ihnen die zuständige Behörde.
Q
Minimaler Durchfluss, ab welchem der Zähler die Fehlergrenzen einhalten muss.
min
Q
Maximaler Durchfluss des Zählers unter Einhaltung der Fehlergrenzen.
max
Stempelstellen
Vorzusehen auf allen Teilen der Messanlage, die nicht auf andere Weise gegen eine
Veränderung (= Verfälschung) der Messwertermittlung und -verarbeitung geschützt werden
können. Vorzugsweise sind Bleistempel (auch "Plomben" genannt) einzusetzten, aber auch
Klebesiegel sind erlaubt. Sie dürfen nur von einer autorisierten Person angebracht werden:
Eichbehörde oder Service-Einsatz mit Instandsetzer-Kennzeichen.
Zähler
Gerät zur Messung, Speicherung und Anzeige der eichpflichtigenGrößen (Masse, Volumen,
Dichte, etc.)
zusätzliche
Einrichtungen die nicht unmittelbar Einfluß auf die Messung haben, aber zur Sicherheit oder
Einrichtungen
Erleichterung einer ordnungsgemäßen Messung benötigt werden (z.B. Gasanzeiger, Filter,
Pumpen, etc.)
Zusatzeinrichtungen
Einrichtungen zur unmittelbaren Weiterverarbeitung des Messergebnisses (z.B. Drucker,
Mengenumrechner, Preisrechner, Voreinstellwerk, etc.)
Proline Promass 84 MODBUS RS485
Endress+Hauser

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