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SoFlow SO3 2nd GEN Originalbetriebsanleitung Seite 365

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  • DEUTSCH, seite 28
(z.B. beim Ü berfahren von spitzen Gegenständen). Alle Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen sowie Fahrten
unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben sowie alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung, usw., welche die Fahrzeug- und
Fahreigenschaften nicht wesentlich beeinträchtigen Schäden, die z.B. zurückzuführen sind auf:
Standzeiten in ungeeigneter Umgebung
den Einbau von nicht originalen Bauteilen oder
die Bemühungen des Benutzers oder dritte Personen, welche nicht von SoFlow dazu befähigt wurden, den Schaden selbst zu beheben
die aus vorhergegangenen Stürzen oder Unfällen resultieren
etc.
Ein Garantieanspruch verfällt außerdem in den folgenden Fällen:
Bei unbeabsichtigten Beschädigungen, Gewaltanwendung, nichtbestimmungsgemäßer und/oder unsachgemäßer Verwendung und Behandlung (z. B.
Anwendung von Flüssigkeiten und/oder Chemikalien jedweder Art).
Wenn eigenständig oder durch dritte Personen, welche nicht von SoFlow dazu befähigt wurden, am Produkt vorgenommene Modifikationen wie Umbauten
und Erweiterungen, Verwendung von Fremdteilen, Nutzung von nicht für Ihr Produkt zugelassenem Zubehör, Vernachlässigung (z. B. Tiefentladung oder
Aussetzen extremer Temperaturen, Nässe bzw. Feuchtigkeit) den Schaden verursacht haben.
Wenn der Akku mit Ladegeräten aufgeladen wurde, die nicht von SOFLOW AG für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind.
Wenn eine Beschädigung des Akkus durch Ü ber-/Unterladen entstanden ist, sowie bei Nichteinhaltung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung für den
Umgang mit Akkus.
Softwaremanipulationen durch den Nutzer oder Dritte.
ACHTUNG
Wenn das Gerät von Dritten oder durch den Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der
Veränderung stehen, erlischt der Garantieanspruch und gegebenenfalls die Betriebserlaubnis. Ferner erlischt der Garantieanspruch, wenn die Betriebsinstruktionen
über die vorgesehene Behandlung des Gerätes nicht befolgt werden.
Wenn der Mangel von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das reparierte oder ein getauschtes Gerät zurück. Bei dem Tauschgerät kann es sich um ein neuwertiges
(also z.B. ein generalüberholtes) oder ein neues Gerät handeln. Das alte Gerät geht in das Eigentum der SOFLOW AG über.
Wenn bei der Reparatur festgestellt wird, dass es sich um einen nicht von der Garantie gedeckten Fehler handelt, behält sich SOFLOW AG das Recht vor, anfallende
Kosten in Form einer Ü berprüfungs-Pauschale in Höhe von € 39 in Rechnung zu stellen. Der Kunde muss diese Pauschale bezahlen, sollte er keine kostenpflichtige
Reparatur wünschen. Im Fall einer kostenpflichtigen Reparatur, welche nach Erstellung eines Kostenvoranschlages durch den Kunden genehmigt und in Auftrag gegeben
wird, fällt die Ü berprüfungs-Pauschale nicht mehr an.
Achtung! Ein Kostenvoranschlag wird nach einer ersten Sichtung des Gerätes und aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben erstellt und kann aufgrund dessen lediglich
als Richtwert dienen. Die tatsächlichen Reparaturkosten können die im Kostenvoranschlag geschätzten Kosten übersteigen oder niedriger ausfallen.
copyright by www.soflow.com
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